Einsteigen zur Straftat

■ Schwarzfahren bleibt kriminalisiert

Bonn (dpa) – Das Schwarzfahren in Bahnen und Bussen soll nach dem Willen der Mehrheit des Bundestages auch künftig als Straftat verfolgt werden. In erster Lesung lehnten die Abgeordneten der Koalition am Freitag einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf ab, wonach die „Beförderungserschleichung“ in der Regel nur noch als Ordnungswidrigkeit gelten sollte. Sie wiesen darauf hin, daß auch Bagatellkriminalität sozialschädlich sei und als strafbares Unrecht geahndet werden müsse. Das massenhafte Schwarzfahren füge der Volkswirtschaft hohen Schaden zu, den letztlich die Allgemeinheit über erhöhte Fahrpreise tragen müsse. Von den Sozialdemokraten, dem Bündnis 90/Die Grünen und der PDS wurde die Initiative der Länderkammer dagegen begrüßt. Der SPD-Abgeordnete Alfred Hartenbach meinte, gerade junge Menschen würden entkriminalisiert, die Gerichte entlastet.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, das Schwarzfahren nur noch bei Wiederholungstätern als Straftat zu verfolgen. Für „einfaches“ Schwarzfahren sei dagegen neben dem erhöhten Beförderungsentgelt eine Geldbuße von maximal 500 Mark ausreichend.