Volksentscheid legal?

■ Bremer Initiative erhebt Einspruch

Am Mittwoch hat die Bürgerschaft ihre Auflösung beschlossen und den Termin für die Neuwahlen auf 14. Mai festgesetzt – daß sie dies eigenmächtig tun konnte, macht das Ergebnis des Volksentscheids vom 16.10.94 möglich. Damals haben Bremens BürgerInnen mit 56 Prozent der Änderung der Landesverfassung zugestimmt. Dies sei jedoch verfassungsrechtlich nicht korrekt gelaufen, sagt die Bremer „Bürgerinitiative Volksentscheid“. Sie hat jetzt gegen Vorbereitung und Durchführung des Volksentscheids Einspruch vor dem Verwaltungsgericht erhoben.

Die BremerInnen seien nicht über ihre Wahlmöglichkeiten aufgeklärt worden, so der Vorwurf der Initiative. Selbst Rechtsgelehrten sei nicht klar gewesen, wie man sich überhaupt der Stimme enthalten könne. Denn der Volksentscheid und die am gleichen Tag stattfindende Bundestagswahl sind nicht voneinander getrennt worden – wer also keine Stimme zum Volksentscheid abgeben wollte, mußte dies öffentlich tun. Dies aber verletze das Wahlgeheimnis. Auf eine erste Eingabe der Bürgerinitiative sind inzwischen vom Landeswahlleiter „bei ungewisser Anzahl“ Fehler eingeräumt worden.

Kritik hat die Initiative auch an der Anzeigenkampagne zum Volksentscheid geübt, in der einseitig die neue Landesverfassung propagiert worden sei. Dafür habe der Rechnungshof bereits eine entsprechende Rüge ausgesprochen.

Der Einspruch der Bürgerinitiative liegt jetzt beim Wahlprüfungsgericht, als erstes Signal von dort erhielt man die Bitte, auf allen Schreiben den linken Rand etwas breiter zu machen, „denn die Akte werde wohl dicker.“ sip