Abschiebestopp für KurdInnen verlängern!

■ betr.: „Kein Abschiebestopp, keine Waffen“, taz vom 2. 3. 95

Berichten in den Medien zufolge beabsichtigt Bundesinnenminister Kanther nicht, den am 15. März 1995 auslaufenden Abschiebestopp für kurdische Menschen nochmals zu verlängern.

Die Bad Hersfelder Gruppe von amnesty international (ai) protestiert entschieden gegen diese unmenschliche Haltung. ai wendet sich in diesem Zusammenhang gegen die Abschiebung von Menschen in ihr Heimatland, wenn sie dort von der Inhaftierung als gewaltlose politische Gefangene, Folter oder Todesstrafe bedroht sind. Da dies nach den vorliegenden Informationen in der Türkei vor allem bei abgelehnten kurdischen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu befürchten ist, muß der Abschiebestopp weiter verlängert werden.

Unverständlich ist dabei die Haltung einiger Bundestagsabgeordneter, die kürzlich die Türkei besuchten und sich danach gegen eine generelle Verlängerung des Abschiebestopps aussprachen, obwohl auch sie die massiven Menschenrechtsverletzungen in der Türkei kritisierten. Die von ihnen erhobene Forderung, die Türkei müsse „völkerrechtlich verbindliche Garantien“ für das Schicksal Abgeschobener geben, hat dabei schon einen zynischen Charakter. Dies deshalb, weil die türkische Regierung schon einmal, nach den letzten Wahlen im Jahr 1991, versprach, die Menschenrechte zu achten.

Die Würde des Menschen ist unantastbar... steht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Abschiebung in ein Land, in dem zum Beispiel Folterungen auf Polizeirevieren an der Tagesordnung sind, verstößt gegen die Menschenwürde und ist mit rechtsstaatlich vertretbaren Maßnahmen nicht vereinbar. Michael Brossart, ai,

Bad Hersfeld