■ Das Forschungsprogamm
: Bioethischer Klärungsbedarf

Das bei der DFG beantragte Schwerpunktprogramm „Biomedizinische Ethik“ soll von Ende 1995 bis zum Jahr 2001 laufen. Für die beiden ersten Jahre wird ein finanzieller Bedarf von insgesamt 2,5 Millionen Mark veranschlagt.

Unter dem Programmpunkt Struktur und Aufgabe einer klinischen Ethik sollen Fragen ärztlichen Verhaltens, Methoden zur Feststellung des Patientenwillens, seiner Rechte, Güterabwägungen, Entscheidungsfindungen in der Krankenversorgung sowie Probleme des „informt consent“ (Zustimmung des Patienten zur Therapie) in der Psychiatrie behandelt werden.

Ethische Entscheidungsprinzipien an den Lebensgrenzen: Hier wollen sich die Bioethiker mit den Themen Abtreibung, Sterbehilfe, Suizidverhütung, Behandlungsabbruch, Nichtbehandlung schwerstgeschädigter Neugeborener, Todeskriterien sowie mit der Reproduktionsmedizin beschäftigen.

Ein eigener Programmpunkt ist vorgesehen für die ethischen Implikationen der Hirnforschung und Neuromedizin.

Unter dem Titel genetische Diagnostik und Steuerung fallen die Themen Humangenetik, Genomanalyse, prädiktive Medizin und ihre mögliche Bewältigung durch neue moralische Verantwortlichkeit und Rechtsnormen.

Mit der Instrumentalisierung von Leben zu fremden Zwecken werden Embryonenforschung, Nutzung fötalen Gewebes, Humanexperimente, Organtransplantationen und die Nutzung transgener Tiere zwecks Übertragung ihrer Organe auf Menschen abgedeckt.

Und als letzter Themenbereich sollen die Verteilungsprobleme in der Medizin behandelt werden: Verteilung knapper Behandlungsmöglichkeiten, Kostenverteilung, Rationalisierung und Gesundheitspolitik.