■ München/Kessel
: Noch ein Prozeß

München (dpa) – Der „Münchner Kessel“ hat ein erneutes juristisches Nachspiel. Vor dem Oberlandesgericht beginnt heute der Berufungsprozeß um die stundenlange Einkesselung von Demonstranten beim Wirtschaftsgipfel. Das Landgericht München I hatte 114 Kundgebungsteilnehmern im Februar 1994 ein Schmerzensgeld von je 150 Mark – insgesamt 17.100 Mark – zugesprochen. Dagegen war der Freistaat Bayern in Berufung gegangen.