Ausländisches Wahllos

■ Bei den Oberbürgermeisterwahlen in Frankfurt bleiben Ausländer außen vor

Frankfurt/Main (taz) – In der Finanzmetropole Deutschlands ist das Wahlfieber ausgebrochen. Frankfurt am Main darf zum ersten Mal das eigene Stadtoberhaupt direkt wählen. Doch wenn die WählerInnen am 25. Juni ihre Stimmen abgeben, können sie nur zwischen zwei KandidatInnen wählen: Entweder sie entscheiden sich für den ehemaligen Oberbürgermeister Andreas von Schoeler (SPD) oder für Petra Roth von der CDU. Spannender wäre es vielleicht geworden, wenn die dritte Kandidatin für den Posten der Oberbürgermeisterin eine Frau Gonzalez hätte sein können. Doch sie muß sich noch gedulden. Schuld daran ist pikanterweise die rot- grüne Koalition in Hessen. Sie hat es schlichtweg verschlafen, den Vertrag von Maastricht zügig umzusetzen.

Mit dem Vertrag hat die Europäische Union das kommunale Wahlrecht für Ausländer der EU eingeführt. Griechen, Italiener und Franzosen können von Konstanz bis Flensburg unter dem Stichwort „Unionsbürgerschaft“ gleichberechtigt an den Kommunalwahlen teilhaben und sich selbst als KandidatIn aufstellen lassen. Theoretisch zumindest. Denn jedem EU- Staat bleibt es freigestellt, die höchsten politischen Ämter einer Kommune von der Ausländerpräsenz auszuschließen.

Bayern hat sich erwartungsgemäß für die Negativvariante entschieden. Dort sollen Ausländer wählen, aber nicht gewählt werden können. Hessens Landesregierung hat dem Wiesbadener Landtag dagegen vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinien vorgelegt. AusländerInnen sollen hier auch das passive Wahlrecht erhalten. Für die OB-Wahlen im multikulturellen Frankfurt (28 Prozent MigrantInnen) kommt dies jedoch zu spät. Denn Eichels rot-grünes Kabinett versäumte es, den Gesetzentwurf rechtzeitig vorzulegen. Die rot- grüne Landesregierung, heißt es offiziell, konnte nicht eher tätig werden. Sie habe darauf warten müssen, daß die EU-Richtlinien zum Binnenmarkt von allen zwölf EU-Staaten unterzeichnet werden. Und das geschah erst im Dezember 1994. Das Beispiel Berlin zeigt, daß es auch anders geht. Hier können EU-MigrantInnen bereits im Oktober die Bezirkswahlen mit beeinflussen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der eine Änderung des Wahlrechts vorsieht, liegt in Berlin schon seit Ende 1994 vor.

Trotz allem ist das neue EU- Recht auch ein Rückschritt. Denn erstmals wird in Deutschland wieder ein Dreiklassenwahlrecht gelten. Deutsche können an allen Wahlen teilnehmen. Die anderen, die EU-MigrantInnen, dürfen ihre Stimmzettel nur in kommunale Wahlurnen werfen. Alle übrigen AusländerInnen bleiben nach wie vor außen vor, wenn es darum geht, Parlamente zu etablieren. Franco Foraci