■ Mietgesuch
: Nicht mit der Schufa

Saarbrücken (dpa) – Immer mehr Vermieter und Makler versuchen mit Hilfe von Schufa-Daten Einkommens- und Vermögensverhältnisse ihrer Mieter zu durchleuchten. Nach Auskünften des Mieterbundes dürfen grundsätzlich Auskünfte über die finanzielle Situation verlangt werden, Schufa-Daten dürfen jedoch nicht eingeholt werden.