Für „Kindersex“ nicht zuständig?

■ Bündnisgrüne: Diskussion über Parteiausschluß von Frank K. wegen Pädophilie / Schiedsgericht entscheidet heute

Das Landesschiedsgericht von Bündnis 90/ Die Grünen entscheidet heute abend, ob erstmalig ein Mitglied aus der Partei ausgeschlossen wird. Dabei handelt es sich um Fred K., der wegen sexuellen Mißbrauchs an einem achtjährigen Jungen Anfang Februar zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt wurde.

Bereits 1986 saß der Kreuzberger, der bis vor kurzem aktiv im Schwulenbereich und in der Knast-AG der Partei mitarbeitete, drei Jahre im Gefängnis. Damals hatte der jetzt 66jährige zusammen mit anderen Pädophilen einen Keller in der Falckensteinstraße angemietet, offiziell als „Freizeitangebot“ für Schlüsselkinder, um dort regelmäßig Grundschüler sexuell zu mißbrauchen und von ihnen Aktfotos zu machen (taz vom 13. 2. 1995).

Doch ob Fred K. heute wirklich ausgeschlossen wird, ist unklar. Noch vor drei Monaten bezeichnete Norbert Schellberg, Geschäftsführer von Bündnis 90/ Die Grünen, Fred K.s Taten als „extrem parteischädigend“. In den vergangenen Wochen wurde in der Parteiführung jedoch bereits bezweifelt, ob es beweisbar sei, daß sich Fred K. wirklich parteischädigend verhalten habe. Für „Kindersex“, so ein Mitglied, sei die Partei doch eigentlich nicht zuständig: „Was haben wir damit zu tun, was jemand in seiner Freizeit macht?“ Laut Landesschiedsgerichtsordnung kann nur jemand aus der Partei ausgeschlossen werden, der „erheblich gegen das Programm verstoßen hat und der Partei damit nachweislich schweren Schaden zugefügt hat“.

Für Dagmar Riedel-Breidenstein sind diese Bedenken nur vorgeschobene Gründe, sich mit dem Thema Pädophilie und mit sexuellem Mißbrauch inhaltlich nicht auseinanderzusetzen. Sie hat zusammen mit anderen bündnisgrünen Frauen seit Jahren immer wieder – vergeblich – öffentlich gefordert, daß endlich Konsequenzen aus Fred K.s Verhalten gezogen werden. Ihr geht es bei dem Parteiausschlußverfahren nicht nur um die formale, sondern um eine „politische Entscheidung“. Doch auch auf formaler Ebene gebe es ausreichende Beweise für parteischädigendes Verhalten, so Dagmar Riedel-Breidenstein, die heute vor dem Schiedsgericht als Zeugin auftritt.

Immerhin hat sich der Schwulenbereich, aus dem einige Mitglieder Fred K.s Neigung jahrelang tolerierten, mittlerweile von ihm distanziert. „Zu einer weiteren Zusammenarbeit mit Fred K. sind wir nicht mehr bereit“, so der Vorsitzende Anselm Lange. In einer längst „überfälligen“ Diskussionsrunde, um die „wir uns sehr lange gedrückt haben“, hätten rund zwei Drittel der Anwesenden für den Beschluß gestimmt, daß der „Schwulenbereich den sexuellen Mißbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kindersextourismus und Kinderpornographie entschieden“ ablehne. Dies sei mit dem Verständnis von Menschen- und Kinderrechten unvereinbar.

Eine eindeutigere Position zu sexuellen Handlungen von Erwachsenen mit Kindern als in der Vergangenheit ist jetzt erstmals auch im Wahlprogramm nachzulesen. Im jugendpolitischen Teil wird Pädophilie „verurteilt“, denn, so heißt es dort, „auf der Basis von Abhängigkeit und Ungleichheit kann es keine einvernehmliche Sexualität geben“. Julia Naumann