Islamunterricht statt Koranschule

■ Ausländerbeauftragte wollen Fundamentalismus vorbeugen / Aufenthaltsrecht für BosnierInnen gefordert

Islamischer Religionsunterricht soll nicht privaten Koranschulen vorbehalten bleiben. Darüber waren sich die Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden auf ihrem Bundeskongreß einig. Deswegen wollen sie die religiöse Unterweisung von islamischen Kindern, so wie sie in NRW unter Aufsicht des Kultusministeriums erfolgt, bundesweit ausdehnen. In Nordrhein-Westfalen lernen junge TürkInnen mit einem in Deutschland ausgebildeten muttersprachlichen Lehrer bis zu fünf Stunden pro Woche die Sprache und Religion ihres Herkunftslandes.

Die Ausländerbeauftragten hoffen so dem Bedürfnis von jungen Muslimen und ihren Eltern nach Religionsunterricht gerecht zu werden und den Einfluß islamistisch-fundamentalistischer Gruppen eindämmen zu können. „Die Initiative nur den Herkunftsländern oder privaten Koranschulen zu überlassen, kann im Extremfall die fundamentalistischen Tendenzen fördern und verschärfen“, sagte die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen am Mittwoch in Bonn. Es müsse verhindert werden, daß Herkunftsländer eigene Lehrkräfte für den Islamunterricht auswählen und auch bezahlen. Anders als in Nordrhein-Westfalen soll der Unterricht aber nicht auf türkische Kinder der Klassen 1 bis 7 beschränkt sein und innerhalb der regulären Schulstunden stattfinden.

Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge sollen nach dem Willen der Ausländerbeauftragten nicht mehr nur eine Duldung erhalten, die alle sechs Monate verlängert werden muß, sondern eine Aufenthaltsbefugnis. Erst mit diesem Status könnten zum Beispiel Jugendliche eine Ausbildung beginnen.

Dem Vorschlag der Ausländerbeauftragten war Ende März ein Schreiben von Bundesinnenminister Manfred Kanther an alle Länderinnenminister vorausgegangen, in dem er das gleiche Anliegen formulierte. Zwar signalisieren sowohl Nordrhein-Westfalen als auch Bayern „wir haben nichts dagegen“, es hätten aber noch keine abstimmenden Gespräche stattgefunden.

Die Ausländerbeauftragten sprachen sich weiter dafür aus, „daß die Rückkehr von Kriegsflüchtlingen nach Kroatien zwar nicht von einer vorherigen Rückgabe der serbisch besetzten Gebiete abhängig gemacht werden dürfe, sie dürfe aber nur dann zwangsweise erfolgen, wenn keine aktuelle Kriegsgefahr mehr bestehe“. Angesichts der erneuten Gefechte sei klar, daß Kroaten nicht wie geplant bis Sommer 1995 zurückgehen könnten, sagte Schmalz-Jacobsen. Das Bundesinnenministerium habe bestätigt, daß sich durch die Kämpfe die Rückkehr der Flüchtlinge auf „mindestens September 1995“ verschoben habe.

Für ehemalige VertragsarbeiterInnen der DDR, denen mit dem noch nicht letztgültig ausgehandelten Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und Vietnam eine Zwangsrückkehr nach Vietnam droht, fordern die Ausländerbeauftragten eine Gleichbehandlung mit den „Gastarbeitern“ in der alten Bundesrepublik. Ein erster Schritt dazu wäre, die Aufenthaltszeit in der DDR anzuerkennen. Dann hätten viele von ihnen Anspruch auf ein legales Bleiberecht. Karin Nink