Geld und gute Worte

■ Die Grünen fordern staatliche Rehabilitierung der Sitzblockierer

Bonn (taz) – Verurteilte Teilnehmer von Sitzblockaden sollen nach dem Willen der Bündisgrünen von Amts wegen rehabilitiert und entschädigt werden. Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar, wonach Sitzblockaden nicht als Nötigung zu verfolgen sind, würden die verschiedenen Bundesländer ganz unterschiedlich reagieren, sagte der grüne Bundestagsabgeordnete Gerald Häfner. Während Hessen und Rheinland-Pfalz von sich aus die Wiederaufnahme der Verfahren betrieben, würden Bayern und Baden-Württemberg es den widerrechtlich Verurteilten überlassen, eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens anzustreben. Deswegen solle nun der Bundestag für eine einheitliche Entschädigungsregelung und für eine zügige Rehabilitierung aller Betroffenen sorgen. Einen entsprechenden Antrag wollen Bündnis 90/Die Grünen nächste Woche in das Bundesparlament einbringen.

Danach soll die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern alles tun, damit die Verfahren gegen Sitzblockierer von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen und die Urteile „einheitlich und flächendeckend“ zurückgenommen werden. „Es ist unzumutbar, den Opfern, von denen einige deswegen sogar vorbestraft sind, die Wiederaufnahme des Verfahrens selbst zu überlassen“, findet Häfner. Die Aufhebung der Urteile soll anschließend im Bundesanzeiger oder auch in anderen Blättern veröffentlicht werden. Außerdem sollen die zu Unrecht Verurteilten die Geldstrafen, die in die Staatskasse geflossen sind, und die Verfahrens- und Anwaltskosten zurückerstattet bekommen, sowie gegebenenfalls auch Haftentschädigung erhalten.

Mit ihrem Antrag versuchen die Bündnisgrünen, auch Initiativen aus der Koalition zu verhindern, die mit einer Verschärfung des Nötigungsparagraphen Sitzblockaden ausdrücklich unter Strafe stellen wollen. „Damit wird ein Beschluß des höchsten deutschen Gerichts unterlaufen“, kritisierte Häfner. Karin Nink