Geschiedene Mütter benachteiligt

■ Anwälte: In den Feinheiten liegen die Gemeinheiten

Berlin (dpa/taz) – Geschiedene Mütter sind immer noch besonders mies dran – auch wenn in den vergangenen Jahren vor allem „scheidungsgeschädigte“ Väter durch die Medien geisterten. Die „schlechte Behandlung der Mütter“ war daher ein Schwerpunktthema beim 48. Anwaltstag in Berlin, an dessen Ende die JuristInnen bislang eher unbekannte Feinheiten aufzählten. Vor allem bei der Unterhaltsberechnung und bei den Krankenkassen haben die geschiedenen Mütter das Nachsehen.

Wenn eine geschiedene Mutter erst eine Weile nach der Trennung einen Job annimmt, wird ihr das so erzielte Einkommen fast vollständig auf den Unterhalt angerechnet, den ihr der Ehemann gewährt. Anders sieht es aber aus, wenn die Frau auch schon während der Ehe berufstätig war. Dann zählt beider Partner Einkommen als Familieneinkommen, aus dem ihr auch weiterhin die Hälfte zusteht. Diese Geschiedene steht sich also besser.

Ein Zahlenbeispiel: Lassen sich berufstätige Partner scheiden – er mit einem anrechenbaren Einkommen von 3.600 Mark, sie mit 1.800 Mark –, hat die Frau Anspruch auf 900 Mark Unterhalt. Verdient sie dagegen erst nach der Scheidung mit einer neubegonnenen Erwerbstätigkeit 1.800 Mark, erlischt ihr Anspruch auf Unterhalt durch den Exmann. Die Benachteiligung sei offenkundig, nicht zu begründen und doch bis heute Gesetz, beklagt die Augsburger Anwältin Ingrid Groß. Eine ihrer Kolleginnen hat sich nun in dieser Frage an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

Die Juristen forderten außerdem, den Eintritt geschiedener Mütter in die gesetzlichen Krankenkassen zu erleichtern. Besonders für geschiedene Beamtenfrauen ist die Krankenversicherung ein Problem, wie auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beklagt. Oftmals bleibt diesen nicht erwerbstätigen Geschiedenen nichts anderes übrig, als sich nach der Scheidung zu 100 Prozent privat zu versichern. BD