Organhandel-Prozeß: Geldstrafen

Angeblich ging es ihnen um die Rettung von Menschenleben. Deshalb – so gaben die beiden früheren Sektionsassistenten einer Klinik in Zehlendorf an – entnahmen sie bei Obduktionen insgesamt 200 Hirnhäute und verkauften sie für 30 Mark pro Stück an das Unternehmen Braun bei Kassel. Wegen Störung der Totenruhe verurteilte das Gericht die beiden gestern im ersten Berliner Prozeß um Organhandel zu Geldstrafen von 3.500 und 6.000 Mark.dpa