Ost-Rente gesichert

■ Parlamentsausschüsse stimmen zu

Vorfreude für 45 Ostabgeordnete: Die umstrittene Änderung zur Pensionsregelung passierte gestern mit der Mehrheit der SPD- und CDU-Stimmen den Innen- und Rechtsausschuß. Über den Dringlichkeitsantrag, mit dem die früheren Ostparlamentarier nachträglich in den Genuß einer Altersversorgung kommen, soll schon am Donnerstag im Abgeordnetenhaus abgestimmt werden.

Durch den gestrigen Beschluß wird nun mit einem Formulierungstrick die achtmonatige Mitgliedschaft der Ostabgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung von 1990 auf zwei Jahre angehoben. Mit der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode kommen sie somit auf die Mindestmitgliedschaft von sieben Jahren, die für die Auszahlung der Altersversorgung erforderlich ist. Den betroffenen Ostabgeordneten steht nun ab dem 63. Lebensjahr eine Rente von derzeit 1.921 Mark brutto zu. Alternativ können sie sich zum Ende dieser Legislaturperiode rund 54.000 Mark als Versorgungsabfindung auszahlen lassen. In der leidenschaftlich geführten Debatte kritisierten auch einzelne Abgeordnete der Großen Koalition die neue Regelung. Für „politisch-heroische Handlungen“ sehe die Diätenregelung keine „Gratifikation“ vor, kritisierte der SPD- Abgeordnete Hans-Georg Lorenz die Argumentation der Befürworter. Diese hatten vor allem die moralische Verpflichtung gegenüber Abgeordneten aus der früheren DDR bei der Sonderregelung hervorgehoben. Severin Weiland

Siehe auch Kommentar Seite 21