Maulkorb statt Grundwasserschutz

Wasserbehörde untersagt Lagerung von Bauaushub am Elsensee in Hellersdorf, weil Grundwasser durch Giftstoffe gefährdet ist. Betreiberfirma droht grünem Abgeordneten mit Verleumdungsklage, weil er genau das behauptet  ■ Von Bernhard Pötter

Am Hellersdorfer „Elsensee“ darf künftig kein Baustellenaushub mehr gelagert werden – auch wenn die Betreiberfirma einem Kritiker dieser Praxis einen juristischen Maulkorb verpassen möchte. Die Betreibergesellschaft „tb Berliner Verkehrs- und Tiefbau“ droht dem bündnisgrünen Abgeordneten Hartwig Berger mit der juristischen Keule, wenn er weiterhin das behauptet, was nun auch die Wasserbehörde erkannt hat: daß nämlich aus den Bauschuttanteilen des gelagerten Erdreichs Schadstoffe in den See und damit ins Grundwasser gespült werden können.

Die Firma lagert neben dem See Aushub von den Baustellen der Innenstadt (die taz berichtete). Für die Betreiber gilt der Baustoff als sauber, und auch die Bauverwaltung schrieb im September in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage Bergers, es handele sich um „sauberen Kiesboden“. Ein von der „tb“ beauftragtes Gutachten stellte in den gelagerten Baustoffen jedoch Schadstoffkonzentrationen von Salzen und Mineralölkohlenwasserstoffen fest. Diese liegen zwar unter den Berliner Grenzwerten für „Einbauwerte“, die Anwendung finden, wenn Baustoffe etwa im Straßenbau verwendet werden, ohne ins Grundwasser zu gelangen. Die Konzentrationen liegen aber über den „Einleitwerten“, die bei Einleitung der Stoffe ins Grundwasser Anwendung finden. Der Elsensee liegt mitten in der Trinkwasserschutzzone des Wasserwerks Kaulsdorf und stellt eine Verbindung zum Grundwasser her. „Bei Niederschlägen kann es zu Auswaschungen kommen“, heißt es in der Antwort der Baubehörde.

Genau das hatte Berger behauptet. Seine Ausführungen, Schadstoffe könnten in den See gespült werden und die Einleitwerte würden überschritten, bezeichnete die „tb“ in einem Schreiben an den Abgeordneten als „nachweislich falsch“. Berger solle solche „wahrheitswidrigen Behauptungen in der Öffentlichkeit unterlassen“ – andernfalls drohten ihm eine Strafanzeige wegen Verleumdung und eine Schadenersatzklage wegen „Kreditgefährdung“ und „Eingriffs in einen Gewerbebetrieb“. Für Berger ist die Drohung der Versuch, ein „Umweltproblem durch die kalte Küche der Jurisprudenz zu kaschieren“. Er forderte den Senat auf, der Firma die Genehmigung für die Lagerung der Stoffe zu entziehen.

Das soll nun geschehen, erklärte der Leiter der Wasserbehörde, Joachim Strobel. „Wir werden untersagen, daß die Lagerung auf dem Gelände zu den jetzigen Bedingungen weitergeführt wird.“ Bereits im Juli habe die Wasserbehörde den Betrieb gemahnt, doch eine aktuelle Begehung des Platzes habe nun ergeben, daß nichts geschehen sei: Weder habe sich etwas an der Lagerung direkt am Seeufer geändert, noch seien bauliche Veränderungen wie zum Beispiel eine Abdichtung des Bodens erfolgt. Spätestens zum kommenden Wochenende will die Behörde das weitere Abkippen von Erdaushub untersagen.