Demokratie-Defizit

■ GAL lobtadelt Schulverfassungsgesetz

Lob und Tadel hatte der GAL-Schulexperte, Kurt Edler, gestern für den Entwurf des Hamburger Schulverfassungsgesetzes übrig: Die theoretischen Ansätze seien durchaus begrüßenswert, etwa die Tendenz zur stärkeren pädagogischen Selbstverantwortung der einzelnen Schule und zu mehr Mitwirkungsrechten von Eltern und SchülerInnen. Die Note „Ungenügend“ erteilte er aber für die Praxistauglichkeit des Behördenentwurfs. Die Schulkonferenz, die das oberste Beratungs- und Beschlußgremium sein soll, sei nicht geeignet, den Schulalltag zu regeln. Würde zu oft getagt, würden die mitwirkenden Eltern und SchülerInnen zu stark verschlissen, würde zu selten getagt, wäre die Schulleitung faktisch doch die oberste Entscheidungsinstanz.

Deshalb schlägt die GAL eine von allen Beteiligten mitgetragene Geschäftsführung vor. Sie sollte die Verwaltung der Schule beaufsichtigen und auf die Umsetzung der Beschlüsse der Schulkonferenz achten. Ein Demokratie-Defizit sieht der GAL-Schulexperte in dem Entwurf angelegt, wenn angesichts des Machtzuwachses nicht alle Mitglieder der Schulkonferenz direkt gewählt würden.

Mit der Schuldemokratie Ernst machen, heißt für Lehrer Edler aber auch, die Schulleitung einzubinden. Der Entwurf gehe immer noch von einem vermeintlich starken Schulpatriarchen aus. Effektive Schulleitung, wie sie sich die GAL vorstellt, ist arbeitsteilig: eine pädagogische Leitung, die der Schulkonferenz und der Geschäftsführung verpflichtet ist und von allen Mitwirkenden gewählt wird und eine Verwaltungsleitung als VorgesetztEr der Lehrkräfte, die nicht unbedingt aus dem Lehrberuf kommen muß. SchulleiterInnen sollten künftig auch nur noch diejenigen werden können, die mindestens drei verschiedene Schulen kennengelernt haben, der Erfahrung wegen.

Je nachdem welches Profil sich Schulen künftig geben wollen, sollten sie auch ihr Personal selbst auswählen können. Edler verspricht sich davon eine fruchtbare Konkurrenz zwischen den Schulen. paf