Unterm Strich

Sag beim Abschied leise Servus: Die Ramones wollen sich nach 21 Jahren auflösen, nicht allerdings ohne zuvor mit ihrem neuesten Werk „Adios Amigos“ auf Tour zu gehen. Dabei gibt es auch für olle Deutschland noch sechs Konzerte. Die Nachfrage sei groß, geben die Veranstalter an. Aber haben Sie, Hand aufs Herz, schon mal von einem Veranstalter gehört, der sagt, die Nachfrage sei klein? Sind so kleine Nachfragen.

Die unverständlicherweise erste Ausstellung über Leben und Werk des Lyrikers Peter Huchel (1903–1981) wird heute abend in Potsdam eröffnet. Für die Schau hat der Berliner Germanist und taz-Autor Peter Walther für das Brandenburger Literaturbüro bislang unveröffentlichte Dokumente und Fotos aus Archiven und Privatbesitz zusammengetragen.

Huchel beschäftigte sich intensiv mit seiner märkischen Heimat. Mit Gründung der Literaturzeitschrift Sinn und Form 1948 wurde er deren Chefredakteur. Er verschaffte dem Blatt internationales Renommee, wurde aber nach dem Bau der Mauer 1962 zum Rücktritt gedrängt. In den folgenden Jahren lebte Huchel mit seiner Familie isoliert und überwacht in Wilhelmshorst bei Potsdam, bis er 1971 aus der DDR ausreisen konnte.

Die Ausstellung soll nach Angaben des Literaturbüros später auch in Rheinsberg und Beeskow sowie in Staufen/Breisgau gezeigt werden, wo Huchel das letzte Lebensjahrzehnt bis zu seinem Tod 1981 verbracht hatte. Die Schau wurde vom brandenburgischen Kulturministerium, der Akademie der Künste Berlin-Brandenburg, der Universität Potsdam, des Südwestfunks, des ZDF und der Stadt Potsdam unterstützt.

Wolfgang Gönnenwein, der Leiter der Ludwigsburger Schloßfestspiele und frühere Generalintendant der Württembergischen Staatstheater, muß sich vom 2. April an vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Ihm und Matthias Strässner, dem mitangeklagten geschäftsführenden Direktor der Festspiele, wird Sozialversicherungsbetrug gegenüber der Allgemeinen Ortskrankenkasse vorgeworfen, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Der Vorwurf der Haushaltsuntreue dagegen werde erst dann in einem gesonderten Verfahren verhandelt, wenn das Gericht die Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft für ausreichend halte, was zur Zeit geprüft werde.