Fusionskampagne startet mit Fehlzündung

■ Senat will Infomaterial mit Stimmzetteln verschicken, Wahlleiter protestiert

Die Fusionskampagne steckt fest, noch ehe sie richtig angelaufen ist. Der Berliner Senat darf nicht zusammen mit den offiziellen Abstimmungsunterlagen eine eigene „allgemein verständliche Kurzfassung“ des Staatsvertrages versenden. Dies hatte Berlins Regierungssprecher Michael-Andreas Butz angekündigt. Wie die taz erfuhr, läßt der Landesabstimmungsleiter Günther Appel das nicht zu. Appel organisiert die Volksabstimmung am 5. Mai. „Wir tüten nur unsere eigenen Sachen ein“, widersprach Appels Sprecher, Erwin Engels, der Ankündigung aus der Senatskanzlei.

Den Abstimmungsunterlagen dürfe vom Berliner Senat nichts beigelegt werden. Engels betonte, daß der Landesabstimmungsleiter unabhängig sei. Die Senatskanzlei habe auf ihn weder Einfluß, noch besitze sie etwa Weisungsbefugnis. Damit geht der Berliner Senatskanzlei ein vermeintlicher Bündnispartner für die Fusionswerbung verloren. Regierungssprecher Butz hatte zum Auftakt der Fusionskampagne am Mittwoch versprochen, er werde jedem Berliner „den Staatsvertrag über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes zugänglich machen“: Der Senat werde den Abstimmungsunterlagen den Neugliederungsstaatsvertrag und eine „allgemein verständliche Kurzfassung“ des 43seitigen Dokuments beilegen. Dem widersprach der Landesabstimmungsleiter. Die Unterlagen seien „strikt neutral“ gehalten. Zu ihnen zählten die Abstimmungsbenachrichtigung und Informationen zur Volksabstimmung, die beim Landesabstimmungsleiter und nicht vom Senat verfaßt werden. Die Versandtaschen dürften noch nicht einmal das Frankierlogo „Eins für alle“ tragen.

Zur Abstimmung stehen am 5. Mai die Frage des Ja oder Nein zur Fusion und der Termin für die Länderehe: 1999 oder 2002. Da mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten in beiden Bundesländern mit Ja stimmen müssen, soll eine massive Mobilisierungskampagne 630.000 Berliner und 480.000 Brandenburger FusionsbefürworterInnen an die Urnen bringen. Auch beim Partner für die Länderehe in Brandenburg herrscht Verwirrung über die Fusionspost. Die CDU-Fraktion echauffiert sich darüber, daß der märkische Landtag den kompletten 16seitigen Entschließungsantrag der PDS an alle BrandenburgerInnen verschickt. Die PDS lehnt den Neugliederungsstaatsvertrag ab. Die Argumente von CDU und SPD beschränken sich dagegen auf je zwei Seiten.

Aber über die ebenfalls vereinbarte Möglichkeit, ein Minderheitenvotum abzugeben, bringt die PDS ihr dickes Minderheitsvotum mit Gegenargumenten an Mann und Frau. Holger Doetsch, Sprecher der CDU-Fraktion, empfindet dies als „Geld- und Papierverschwendung.“ Gerlinde Schneider von der Brandenburger PDS- Fraktion sagte, es sei von Anfang an klargewesen, daß ihre Fraktion das Minderheitsvotum mit versende. Brandenburg unterscheidet, anders als Berlin, im Volksabstimmungsgesetz zwischen den eigentlichen Abstimmungsunterlagen und der Information über die Länderehe. Christian Füller