Zweimal lebenslang für Serienmörder

Thomas Rung nahm das Urteil, das ihn wahrscheinlich für immer hinter Gittern bringt, gefaßt auf. Der Richter kritisierte die Boulevardpresse und forderte Fairneß für den Angeklagten  ■ Von Barbara Bollwahn

Thomas Rung wird wahrscheinlich den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Die 36. Strafkammer des Landgerichts verurteilte den geständigen 35jährigen Malerfachgehilfen wegen Mordes an fünf Frauen, Raub mit Todesfolge, Totschlag an seinem Stiefbruder und mehrfacher Vergewaltigung und Brandstiftung zu einer zweimal lebenslänglichen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit wird Rung wegen seiner besonderen Gefährlichkeit auch nach Verbüßung der Haftstraße weiter im Gefängnis bleiben. Zwischen 1983 und 1995 hatte Rung, den ein Gutachter als „erschreckend normal“ bezeichnete hatte, sechs Menschen brutal umgebracht.

Sein umfassendes Geständnis hatte nicht nur den Angeklagten erleichtert, sondern auch einen spektakulären Justizirrtum ans Licht gebracht. 1984 war ein Unschuldiger zu acht Jahren Haft für den Mord an einer 77jährigen Frau verurteilt worden. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens. Als ein Zuschauer aus den vollbesetzten Zuhörerbänken das Urteil mit den Worten „Vierfach sollst du kriegen, du Schwein!“ kommentierte, verwarnte ihn der Vorsitzende Richter Karl Föhrig. Er war in seiner Urteilsbegründung bemüht, Rung trotz seiner grausamen Taten Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

An Rungs Taten gebe es nichts zu relativieren, sagte er. Er habe mit einem „hohen Maß an Kaltblütigkeit“ und mit „mörderischer Konsequenz“ gehandelt, indem er seine Opfer als potentielle Zeugen umbrachte. Trotzdem sei es angebracht, „etwas mehr Nüchternheit walten zu lassen“, sagte Föhrig in Richtung der Boulevardpresse und der Nebenklagevertreter, die Rung als blutrünstigen Massenmörder dargestellt hatten. Der Richter hielt Rung zwar sein „Geständnis ohne falsche Bedauernsbekundungen“ zugute. Es habe das Verfahren „ein bißchen weniger schrecklich“ gemacht. Strafmilderung komme jedoch wegen der „außergewöhnlichen Anzahl und Modalitäten der Taten“ nicht in Frage.

Die Verteidigung hatte auf „lebenslänglich“ ohne Sicherungsverwahrung plädiert. Rung nahm das Urteil gefaßt auf. Nach Angaben seiner Verteidigerin Elke Ochs- Gruissem hat ihn das Strafmaß nicht überrascht. Rung selbst hatte in seinem Schlußwort gesagt, daß seine Taten nicht zu entschuldigen seien und daß in ihm „eine Gefahr schlummert“.

Die Verteidigerin wird Revision einlegen. Gründe dafür nannte sie gestern nicht. Die schwache Hoffnung auf Reintegrierung in die Gesellschaft sei mit dem Urteil „relativ weit rausgeschoben“.