Der Castor rollt nur für den Profit

Deutsche Energiekonzerne verhandeln mit der französischen Wiederaufbereitungsanlage in La Hague über die Zwischenlagerung abgebrannter deutscher Brennelemente  ■ Aus Hannover Jürgen Voges

Die französische Wiederaufbereitungsanlage La Hague soll definitiv der langfristigen Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus der Bundesrepublik dienen. Das hat Niedersachsens Umweltministerin Monika Griefahn gestern vor dem Landtag in Hannover bestätigt.

Die deutschen Energieversorgungsunternehmen und die WAA- Betreiberin Cogema hätten vertraglich vereinbart, weitere abgebrannte Brennelemente nach Frankreich zu liefern, sagte die Ministerin. Bei diesen Brennelementen sei nicht nur der Zeitpunkt der Wiederaufbereitung völlig offen, sondern auch die Frage, ob sie jemals in der französischen Anlage wiederaufbereitet würden, beantwortete Griefahn eine dringliche Anfrage der Landtagsgrünen.

Den Terminus „Zwischenlagerung“ wollte die Umweltministerin für diese Art der langfristigen Aufbewahrung nicht verwenden. In der Landtagsanfrage hatte die Bündnisgrünen-Abgeordnete Rebecca Harms darüber hinaus von weiteren Vertragsverhandlungen zwischen den bundesdeutschen Energieversorgern und der La- Hague-Betreiberin Cogema berichtet. Nach ihren Informationen verhandeln beide Seiten gegenwärtig darüber, den größten Teil der Glaskokillen auf absehbare Zeit weiterhin in Frankreich zu lagern, die französische Seite beharre lediglich auf drei Transporten nach Gorleben und verlange als Gegenleistung für eine Lagerung der Glaskokillen, daß sie am Ende der Lagerzeit nicht in deutschen Castorbehältern, sondern im französischen Konkurrenzmodell „TS28V“ verpackt werden. Harms schließt daraus, daß für den Zeitpunkt des Transports der WAA-Abfälle nach Gorleben keineswegs völkerrechtlich verbindliche Verträge, sondern die geschäftlichen Interessen der deutschen Energiekonzerne und der Cogema maßgeblich sind. Monika Griefahn wollte diese Informationen weder bestätigen noch dementieren. Einzelheiten seien der Landesregierung nicht bekannt. Bei der Frage des Rücktransports gehe es „um wirtschaftliche Beziehungen zwischen zwei privatrechtlichen Firmen, die sich wenig für die Meinung einer Landesregierung interessieren“. Aber auch Frankreich und die Bundesregierung hätten die Rückführung des deutschen Atommülls keineswegs direkt vertraglich vereinbart. Griefahn wörtlich: „In einer völkerrechtlichen Vereinbarung haben die französische Republik und die Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß sie die Durchführung der (privatrechtlichen) Verträge nicht behindern werden.“