Lärmstreit geht weiter

■ Lehrter Straße: Bahn lehnt Vergleich über Lärmschutz für Wohnhaus doch ab

Der Ausgang eines Rechtsstreits um rund 300 Meter der ICE- Trasse auf dem Hamburg-Lehrter- Güterbahnhof ist weiterhin offen. Ein außergerichtlicher Vergleich zwischen der Wohnungsbaugesellschaft Gehag/Erbbauverein Moabit und der Deutschen Bahn AG kam entgegen aller Erwartung bislang nicht zustande.

Wie berichtet (siehe taz vom 15.4.) droht ein Gehag-Neubau an der Lehrter Straße durch die geplante Gleisanordnung für den Höchstgeschwindigkeitszug durch Erschütterungen Schaden zu nehmen. Daraufhin hatten Gehag und Erbbauverein gegen den Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahnbundesamtes vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Die Belange des Erschütterungsschutzes, so ihre Argumentation, seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Die Gleisanlage für die ICE- Verbindung zum künftigen Lehrter Zentralbahnhof, die statt ursprünglich fünfzehn nun in sechs Metern Entfernung am Gebäude entlangführen soll, solle daher mindestens tiefer gelegt werden. Unabhängig davon müßten, so die Kläger, die Gleiskörper für die aus Hamburg anrollenden Schnellzüge mit Matten abgedämpft werden. Von künftigem ICE-Lärm und Erschütterungen sind rund 100 Mieter betroffen.

Doch die Bahn lehnte einen Kompromißvorschlag letzte Woche – vorerst – ab. Dieser sah vor, daß für die Tieferlegung des Gleises die Gehag und der Erbauverein 400.000 Mark und die Senatsverwaltung für Bauen und Verkehr weitere 600.000 Mark beisteuern. Weil die Kosten der Tieferlegung jedoch unklar sind – darüber hinaus gehende Summen hätte die Bahn bei einem abschließenden Vergleich tragen müssen –, soll nun bis zum 29. April eine Machbarkeitsstudie weiterhelfen. „Wir sind nach wir vor für einen Vergleich und warten jetzt erst einmal die Studie ab“, so Karin Dietz vom Vorstand des Erbbauvereins Moabit.

Offen ist weiterhin auch, wer die Kosten für den Erschütterungsschutz trägt. Die Bahn ihrerseits hatte gegen den Bebauungsplan des Bezirksamtes Tiergarten vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Ein Gutachten hatte das Vorhaben auf rund eine Million Mark taxiert, die Bahn selbst legte noch einmal zwei Millionen Mark drauf, kalkulierte dabei aber die künftige Unterhaltung des durch Matten abgedämpften Streckenabschnitts mit ein. Ihrer Ansicht nach müßte das Bezirksamt beziehungsweise das Land die Kosten übernehmen, weil die ICE-Strecke auf bereits in den dreißiger Jahren genutzten Gleisanlagen gebaut werden soll und dies bei der Genehmigung des Bebauungsplans hätte berücksichtigt werden müssen. Severin Weiland