Protest verboten

■ Demonstrationsverbot im Wendland gilt wieder

Lüneburg (dpa) – Im Raum Gorleben gilt seit gestern nachmittag wieder ein umfassendes Demonstrationsverbot. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Es gilt im Umkreis von 50 Metern neben den für den Atommülltransport vorgesehenen Bahngleisen und von 500 Metern rund um das Gorlebener Zwischenlager. Die Richter setzten damit eine anderslautende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts vom vergangenen Freitag außer Kraft. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hatte zuvor ein Versammlungsverbot wegen des am Mittwoch erwarteten Atommülltransports aus La Hague verhängt. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte noch dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Vorrang gegeben und das Verbot auf den eigentlichen Transporttag beschränkt. Erst gestern vormittag hatte eine andere Kammer des OVG in einem anderen Fall entschieden, daß das beim ersten Castor-Transport 1995 verhängte generelle Versammlungsverbot rechtswidrig war. Seiten 6 und 10