Universitäten droht Klagewelle

■ Boykott gegen Einschreibgebühren zeigt Wirkung: Universitäten verlängern die Rückmeldefrist. Studentische Initiative berichtet von 2.000 Widersprüchen, Tausende von Klagen erwartet

Der Boykott der Immatrikulations- und Rückmeldegebühren zeigt erste Wirkung. Die Freie Universität (FU) und die Technische Universität (TU) haben ihre Rückmeldefristen für das Wintersemester um zwei Monate auf den 16. September verlängert. An der Humboldt-Uni werde in den nächsten Tagen über eine Verlängerung der Frist entschieden, bestätigte die HUB-Pressesprecherin Harnisch.

Von den Studierenden, die sich bisher zurückmeldeten, hätten bislang mehr als zweitausend Widerspruch gegen die Zahlung von 100 DM Einschreibgebühr eingelegt, schätzt Uwe Scholz von der „Initiative gegen Studiengebühren“. Darüber hinaus hätten sich viele Studierende ohne Zahlung der Gebühr zurückgemeldet. Genaue Zahlen werde es vom Immatrikulationsbüro erst am kommenden Montag geben. Jochen Gebbert, Hochschulreferent des Asta der FU, rechnet gar mit einigen zehntausend Studierenden, die gegen die vom Senat verordnete Einschreibgebühr klagen werden.

Von der Humboldt-Universität und der TU wird die große Zahl von Widersprüchen bestätigt. Die Verlängerung der Rückmeldefrist sei ein Entgegenkommen für die Studierenden, betonte TU-Pressesprecherin Kristina Zerges. Die Universität hoffe zugleich, mit der Verlängerung der Rückmeldefrist Zeit für neue Verhandlungen mit dem Senat zu gewinnen. Die Leitung der TU unterstütze nicht den Boykott, erklärte Frau Zerges. Sie verwies jedoch auf die Entschließung der Landesrektorenkonferenz, die den Studierenden ihre Unterstützung für Initiativen gegen die Studiengebühren zugesagt hatte.

Wird den Widersprüchen nicht stattgegeben, droht den Universitäten eine Welle von Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Die Boykott-Initiative beruft sich auf ein Gutachten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Danach seien Immatrikulationsgebühren rechtswidrig, weil sie keinen bei diesem Verwaltungsakt entstehenden Kosten entsprechen, sondern allein das Haushaltsloch der Universitäten stopfen sollen.

Die Universitäten rechnen damit, über die Einschreibgebühr rund zwölf Millionen Mark pro Semester einzunehmen, die der Senat ihnen bereits gekürzt hat.

Der Boykott kann für die Universitäten sehr teuer werden, denn der Verwaltungsaufwand für Mahngebühren sowie die Kosten der Verfahren werden hohe Kosten verursachen. Die Universitäten müssen für diese Kosten selbst aufkommen. Die Ausgaben könne man angesichts der desolaten Finanzsituation der Unis kaum leisten.

Parallel zum Boykottaufruf der Studenten betreibt die GEW eine Musterklage gegen die Universitäten, ebenfalls auf der Grundlage des erwähnten Gutachtens. „Wir sind sehr optimistisch, daß wir damit Erfolg haben werden“, sagt die GEW-Hochschulreferentin Brigitte Reich. Sie geht davon aus, daß bei einer erfolgreichen Klage nicht nur jene von der Gebühr befreit würden, die bis dahin nicht gezahlt haben. Die Universitäten seien vielmehr verpflichtet, allen Studierenden das Geld zurückzuzahlen.

Am Montag rufen alle Hochschulen zu eine Demonstration auf. Das Motto: „Ohne Hunni in die Uni – der Boykott läuft.“ Der Protestmarsch beginnt um 17 Uhr am Brandenburger Tor und endet am Roten Rathaus. Stephanie v. Oppen