Nach dem Abi arbeitslos melden
AbiturientInnen, die nach ihrem Zivil- oder Kriegsdienst Arbeitslosengeld bekommen wollen, sollten sich schon direkt nach dem Ende ihrer Schulzeit arbeitslos melden. Darauf weist das Arbeitsamt hin.
Die Kriegs- und Zivildienstzeit ist dann nämlich beitragspflichtig und begründet hinterher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosmeldung muß jedoch mindestens zwei Monate vor Dienstantritt erfolgt sein. taz