Sind Mißliebige dienstunfähig? -betr.: Entfernung von Lehrkräften

Betr.: Entfernung von Lehrkräften

Nicht erwähnt in der Reihe der Vorbehalte gegenüber dem Verantwortlichen, der lange Zeit in der Bremer Schulbehörde gewirkt hat, ist die Tatsache, daß dem Land Bremen Schaden zugefügt worden ist durch die unbegründbare Entfernung mißliebiger Lehrkräfte aus dem Schuldienst: Mit Hilfe des Hauptgesundheitsamtes der Freien Hansestadt Bremen konnten sie auf Veranlassung aus der Schulbehörde als dienstunfähig gegen ihren Willen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Erich K.H. Kalkus, Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing