■ Mit Volksentscheid in Japan auf du und du
: Freiwillig bindend

Tokio (taz) – Volksabstimmungen sind für Japan etwas relativ Neues. Die amerikanische Besatzungsmacht hatte sie 1945 in der Verfassung verankert, um die Macht der Zentralregierung in Tokio etwas zu schwächen. Die Bürgerentscheide können von Lokal- und Regionalparlamenten jederzeit anberaumt werden – vergleichbar der Volksabstimmung in Berlin und Brandenburg über die gescheiterte Länderzusammenführung. In den sieben Fällen, in denen die japanischen Lokalparlamente ein solches Referendum vorsahen, wurde jedoch bisher nie abgestimmt. Schon das Votum für das Referendum war in allen Fällen gleichbedeutend mit einem Sieg der Abstimmungsbefürworter.

Der Fall Maki führt nun am Sonntag erstmals zu einem echten Volksentscheid in der japanischen Geschichte. Auch wenn das Votum der Wähler dabei gesetzlich keine bindende Wirkung hat, zweifelt kaum jemand an der Endgültigkeit der Entscheidung für oder gegen das Atomkraftwerk vor Ort. Zumal das nationale Gesetz vorsieht, daß ein Atomkraft nicht gegen den Willen der lokalen Bevölkerung errichtet werden darf.

Schon sehen viele JapanerInnen in Maki ein Beispiel, wie sich die lokale Politik erfolgreich gegen das Diktat aus Tokio wehren kann. Als vor drei Jahren mit Morihiro Hosokawa erstmals ein Provinzpolitiker zum Premier gewählt wurde, der Dezentralisierungsmaßnahmen versprach, hatten viele Bürger noch gehofft, daß sich Veränderungen über das nationale Parlament einleiten ließen. Doch seit in Tokio erneut die Liberaldemokraten regieren, konzentrieren sich die Aktivitäten engagierter BürgerInnen wieder auf die lokale Ebene.

Der Verband der japanischen Stromerzeuger sieht schon „einen Stillstand der nationalen Energiepolitik“ heraufdämmern, wenn Maki im Land Schule machen sollte. Und die Sorgen sich nicht unberechtigt. In der nächsten Zeit können in vier weiteren Städten die Bürger über Nuklearanlagen abstimmen. Georg Blume