Arbeitnehmer dürfen am Bußtag blau machen

Leider nicht in Bremen. Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein dürfen in Zukunft am Buß- und Bettag unbezahlt freinehmen, sofern betriebliche Notwendigkeiten dem nicht entgegenstehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung nahm der Landtag mit den Stimmen von SPD, Bündnisgrünen, SSW und zwei CDU-Abgeordneten an. Danach können auch Schüler an diesem sogenannten geschützten Feiertag vom Unterricht freigestellt werden. Der Buß- und Bettag war im Norden wie in den meisten anderen Bundesländern zur Finanzierung der Pflegeversicherung als gesetzlicher Feiertag abgeschafft worden. dpa