Ossis hatten schlechte Karten

■ Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Handy-Betrüger

Im Prozeß um einen Zwei-Millionen-Betrug mit freigeschalteten Mobilnetzkarten für Funktelefone ist gestern das erste Urteil gesprochen worden. Die 37. Große Strafkammer des Landgerichts hielt für einen 34jährigen umfassend geständigen Angeklagten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für ausreichend und setzte ihn auf freien Fuß.

Zwei Monate nach Verbüßung einer zehnjährigen Gefängnisstrafe war der Angeklagte im Oktober 1995 in den Betrügerkreis eingestiegen und hatte finanzschwache Mitbürger aus dem Ostteil Berlins und aus Brandenburg überredet, bei mehreren Vertreiberfirmen Mobilnetzkarten zu beantragen. In nicht wenigen Fällen wurden die Karten von den auf Umsatz bedachten Geschäften ausgehändigt, ohne sich einen Personalausweis zeigen zu lassen. Die über den betrügerischen Charakter nur vage informierten Antragsteller erhielten 50 Mark bei der Weitergabe der Karte an den Angeklagten. Dessen 32jähriger jugoslawischer Komplize verkaufte die Karten an Vietnamesen, die damit kostenlos bis in ihre Heimat telefonierten.

In der Wohnung des 34jährigen war eine Maschinenpistole gefunden worden. Sie gehörte dem Jugoslawen, dessen Verurteilung im Dezember erwartet wird. ADN