Deutsche benachteiligt

■ Bewag-Verkauf an deutsche Unternehmen scheitert am Kartellrecht

Der Verkauf von 50,8 Prozent der Bewag-Aktien an deutsche Unternehmen, wie es der CDU- Fraktionsvorsitzende Klaus-Rüdiger Landowsky gefordert hat, ist bisher keine mögliche Alternative. Denn gegen eine „deutsche Lösung“ gibt es massive Bedenken des Bundeskartellamtes.

Unter den letzten Bietern sind die deutschen Stromkonzerne mit einem Konsortium aus Preag und Viag vertreten. Das Kartellamt hat dagegen wiederholt deutlich erkennen lassen, daß es eine Beteiligung der Preag am Kauf untersagen würde. Deshalb kursieren nun Meldungen, nach denen es beim Verkauf als Zugeständnis an die Forderung der CDU zu einem „Huckepack“-Verfahren kommen könnte. Damit wären ein deutscher und ein ausländischer Interessent an der Reihe. Dann allerdings müßte Berlin auf den „Paketzuschlag“ verzichten, den die Finanzsenatorin anpeilt.

Bisher allerdings steht das gemeinschaftliche Angebot von Preag und Viag im Raum. Die Konzerne, die bereits jeweils 10 Prozent der Bewag-Aktien besitzen, hatten im Dezember erklärt, gemeinsam um die Anteile zu bieten. Das Kartellamt reagierte damals bereits allergisch auf einen solchen Vorschlag. Behördensprecherin Elke Zeise wiederholte gestern die Vorbehalte: „Die geplante Erhöhung der Anteile durch die Preag wird von uns sehr kritisch betrachtet, weil die Preag damit eine bereits marktbeherrschende Stellung in Berlin und Umland ausbauen würde.“ Zeise verwies auf den Verkauf der Bremer Stadtwerke, wo eine Beteiligung der Preag unter gleichen Bedingungen untersagt worden war. Die Front aus Viag und Preag findet deshalb selbst bei nur geringer Erhöhung der Preag-Anteile keine Gnade vor den Augen der Wettbewerbsrichter.

Möglich wäre eine deutsche Beteiligung überhaupt nur, wenn sich das Konsortium Preag/Viag auflösen würde und die Viag allein oder mit einem ausländischen Unternehmen den Zuschlag bekäme. Weder gegen einen der diskutierten Ausländer noch gegen die Viag, die bisher „nur“ am Umlandstromer und Bewag-Vorlieferanten beteiligt ist, hat das Kartellamt Bedenken. Bernhard Pötter