Senat sucht Hilfssheriffs in den Bezirken

■ Unter dem Vorwand des Sozialhilfemißbrauchs weisen drei Senatsverwaltungen die Bezirksämter zur Übermittlung von Ausländerdaten an die Ausländerbehörde an. Kreuzberg und Charlottenburg dagegen

Um illegale Flüchtlinge aufzuspüren, legen Innensenator Jörg Schönbohm (CDU), Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) und Jugendsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) eine härtere Gangart ein. In einem Rundbrief der drei SenatorInnen wurden im Januar die Sozial- und Jugendämter der Bezirke angewiesen, bei Verdacht auf Illegalität oder Übertreten des Aufenthaltsortes „unverzüglich“ die Ausländerbehörde zu informieren. Übermittelt werden sollten unter anderem der „konkrete derzeitige Aufenthaltsort“ sowie der nächste „Vorsprachetermin“.

Mit der neuen Anweisung führen die Verwaltungen zwar nur die Bestimmungen über die „unverzügliche“ Übermittlung aus dem Ausländergesetz aus. Gleichwohl hatte das Abgeordnetenhaus am 23.7.1994 eine verfassungsrechtlich weniger bedenkliche Auslegung des Ausländergesetzes beschlossen. Diese „vorläufigen Ausführungsbestimmungen“ lassen nur die Übermittlung jener Daten zu, die eine Behörde aufgrund ihrer Aufgabe erhebt. Die Sozialämter jedoch sind nicht für die Erhebung des Aufenthaltsstatus zuständig. Über den Beschluß des Abgeordnetenhauses setzt sich das Dreierbündnis jetzt hinweg.

„An der Grenze der Verfassungswidrigkeit“, so hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka die Bestimmungen des Ausländergesetzes schon 1994 gerügt. Die Sprecherin des Datenschutzbeauftragten, Claudia Schmid, sagte jetzt zu der neuen Anweisung: „Wir bedauern, daß die Ausführungsvorschriften von 1994 in wesentlichen Teilen rückgängig gemacht werden.“

Für die Innenverwaltung stellt die Brüskierung des Abgeordnetenhausbeschlusses aber kein Problem dar. Schönbohms Sprecher Thomas Raabe sagte gestern: „Ich kann dies nicht als Übertreten des Beschlusses nachvollziehen. Selbst wenn es so wäre: Unser Rundschreiben ist bindend.“ Die Sprecherin von Sozialsenatorin Hübner begründete die Maßnahme damit, daß man in dieser Legislaturperiode „stärker gegen Sozialhilfemißbrauch vorgehen“ wolle.

Die Bezirksämter reagierten unterschiedlich auf den Rundbrief. In einigen Ämter regt sich Widerspruch. Die Kreuzberger Sozialstadträtin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) warnte vor einem „Datenschutz zweiter Klasse“ und kündigte an, das Rundschreiben in ihrem Bezirk nicht zu befolgen. Auch in Charlottenburg bleibt es bis auf weiteres bei der alten Handhabung. Die Sozialstadträtin in Neukölln, Stefanie Vogelsang (CDU), dagegen begrüßte die Politik der Koalition. „Irgendwo hat Datenschutz seine Grenzen, egal ob bei Ausländern oder Deutschen“, sagte sie. Barbara Junge