Zuviel versprochen

■ 1.000 Vorruheständler verklagen VW und wollen Ausgleich für gekürzte Rente

Berlin/Wolfsburg (taz/dpa) – Fast 1.000 Vorruheständler der Volkswagen AG (Wolfsburg) haben Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber erhoben. Die Kläger fordern vom VW-Konzern einen Ausgleich für die Rentenabschläge, die ihnen aufgrund der Rentengesetze von September 1996 entstehen. Die Betroffenen seien der Meinung, der Konzern habe ihnen mündlich eine volle Kompensation der Rentenverluste zugesagt, erklärte gestern VW-Gesamt- und Konzernbetriebsrat Werner Widuckel.

Betroffen ist der Jahrgang 1941 der VW-Beschäftigten. Viele hatten 1996 gekündigt und waren mit 55 Jahren in Vorruhestand gegangen. Bis sie mit 60 Jahren Rente bekommen, erhalten sie Arbeitslosenunterstützung, aufgestockt durch einen VW-Zuschuß. Durch den vorzeitigen Renteneintritt mußten sie nach der Gesetzeslage im Frühjahr 1996 nur mit Rentenabschlägen in Höhe von 10,8 Prozent rechnen. Eine Kompensation der Verluste von 10,8 Prozent gestand ihnen der Konzern in einer schriftlichen Erklärung auch zu.

Das Pech der VW-Arbeiter: Durch die neuen Rentengesetze im Herbst 1996 erhöhten sich die Abschläge. Wer jetzt mit 60 Jahren in Rente geht, bekommt 18 Prozent weniger Altersruhegeld. Mehr als 900 frühere VW-Beschäftigte berufen sich nun auf mündliche Zusagen, in denen die Personalabteilung erklärt haben soll, VW werde die Renteneinbußen voll kompensieren. Eine solche Zusage sei jedoch „niemals gegeben worden“, erklärte gestern VW-Sprecher Fred Bärbock.

Da sich die betroffenen Arbeiter auf individuelle mündliche Zusagen der Personalabteilung berufen, werden die Klagen jetzt von mehreren Arbeitsgerichten einzeln bearbeitet. „Wir hätten gerne ein Musterverfahren geführt, aber nach meinen Informationen war VW damit nicht einverstanden“, sagt Hans-Peter Szyperrek, Direktor des Arbeitsgerichtes Braunschweig. Jetzt muß das Arbeitsgericht erst mal klären, ob die Personalabteilung überhaupt zu solchen Zusagen berechtigt war.