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■ BHG gibt Banken recht: Kreditkarten dürfen im Ausland Zusatzgebühren kosten

Karlsruhe (rtr) – Wer seine Kreditkarte im Ausland benutzt, muß dafür weiterhin zusätzliche Gebühren bezahlen. Dies entschied gestern der Bundesgerichthofs (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Der für das Bankenrecht zuständige XI. Zivilsenat wies damit die Klage des Verbraucherschutzvereins in Berlin ab, der einen Musterprozeß gegen die Barclays Bank angestrengt hatte. Er sah in der Zusatzgebühr eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Nach Auffassung des BGH steht es den Kreditkarten- Unternehmen frei, diese Gebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festzulegen.

Barclays verlangt bei einem Kreditkarteneinsatz im Ausland 2,39 Prozent der Rechnungssumme als Zusatzgebühr, da bei Auslandsüberweisungen höhere Kosten entstünden. Die Höhe der Kosten wird allerdings nur in Preislisten mitgeteilt, die der Kunde anfordern muß. Auch andere Kreditkarten-Unternehmen geben die Höhe der Auslandsgebühren nur auf Anfrage bekannt, sie liegen in der Regel bei einem Prozent.

Der Verbraucherschutzverein machte in der mehrstündigen Anhörung unter anderem geltend, daß die Bekanntgabe der Gebühren auf schwer zugänglichen Preislisten gegen das Transparenzgebot verstoße. Zudem hatte der Verbraucherschutzverein bezweifelt, daß für einen rein technischen Vorgang wie der Umrechnung überhaupt Kosten anfallen. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in der Vorinstanz die Gebühren für unzulässig erklärt. Es hatte moniert, daß die Klausel über Zusatz- gebühren nicht erkennen lasse, für welche konkreten Aufwendungen der Bank der zusätzliche Preis zu zahlen sei.

Der BGH lehnte die Klage der Verbaucherorganisation nun aus rein juristischen Gründen ab. Die richterliche Kontrolle von Geschäftsbedingungen könne nur dann erfolgen, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen andere rechtliche Vorschriften abänderten. Im Kreditkartengeschäft fehle es aber an gesetzlichen Leitbildern. Die Vertragsgestaltung unterliege der Privatautonomie. (AZ: XI ZR 167/96)