City-Airports für Privatjets

■ Erneut Wirbel um Schließung von Tegel und Tempelhof. Gericht: Schönefeld legal

Die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel ist weiter umstritten. Gestern reagierte Brandenburgs Finanzministerin Wilma Simon (SPD) verärgert auf Äußerungen von Berlins Regierendem Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU): Berlin und die CDU sollten sich „endlich entscheiden, was man will“, sagte Simon. Sie bezog sich auf eine Aussage Diepgens, der sich für den Erhalt eines der innerstädtischen Flughäfen ausgesprochen hatte. Dem stehe der „Konsensbeschluß“ zwischen Berlin, Brandenburg und dem Bund aus dem Sommer 1996 zur Schließung von Tegel und Tempelhof entgegen, monierte Simon.

Das aber sieht Diepgens Staatskanzlei anders. „Der Konsensbeschluß spricht von der Schließung der Verkehrsflughäfen“, erklärte gestern Senatssprecher Eduard Heußen. Der Betrieb für Flieger des Militärs, der Regierung oder von Privatleuten sei darin nicht enthalten. Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD allerdings spricht von der Schließung der „Flughäfen“.

Dabei tritt die CDU auf die Bremse: Bereits kurz nach dem Konsensbeschluß hatte der Fraktionsvorsitzende Klaus-Rüdiger Landowsky gemahnt, Tegel müsse erhalten bleiben. Auch die CDU- geführte Verkehrsverwaltung macht keinen Hehl daraus, daß sie den Flughafen Tempelhof lieber offenhalten möchte. Intern wird Diepgens Äußerung daher auch im Zusammenhang mit seiner geschwächten Stellung als CDU- Landesvorsitzender gesehen, der der CDU-Basis gefallen möchte.

Eine Debatte über die Offenhaltung Tempelhofs sei schlecht für das BBF-Privatisierungsverfahren, fürchtet die BBF. Potentielle Investoren würden sich bei innerstädtischer Konkurrenz mit ihrem Engagement in Schönefeld zurückhalten.

Die Betriebsgenehmigung für Schönefeld aus DDR-Zeiten ist indes rechtsgültig. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) festgestellt und die Klage von Anwohnern zurückgewiesen. Die Genehmigung sei mit dem Einigungsvertrag gültig geworden und weder nichtig noch ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Bernhard Pötter