„Mr. X“wieder frei

■ Haftbefehl wegen Mosaik rechtswidrig

Der zunächst als „Mr. X“gesuchte Bremer Besitzer eines vermutlich aus dem legendären Bernsteinzimmer stammenden Mosaiks ist wieder auf freiem Fuß. Das Berliner Kammergericht hat den Haftbefehl gegen den unter Betrugsverdacht stehenden Rentner aufgehoben, weil nicht Berlin, sondern Bremen für den Fall zuständig ist. Nach Berliner Justizangaben hätte das Gericht in der Hauptstadt gar keinen Haftbefehl erlassen dürfen.

Die Bremer Staatsanwaltschaft hat keine weitere Untersuchungshaft für den Rentner beantragt, weil die Ermittlungen abgeschlossen seien und eine Verdunklungsgefahr nicht bestehe. Derzeit wird geprüft, ob gegen den Mann Anklage zu erheben ist.

Der Anwalt des Rentners hatte im Juli berichtet, der Vater seines Mandanten habe das Mosaik 1941 an sich gebracht. Im Falle eines gutgläubigen Erwerbs könnte das Eigentum nach deutschem Recht nach einer gewissen Zeit „ersessen“werden. dpa