Chronik des Rechtsstreits

Dezember 1972: Der Stromkonzern RWE beantragt den Bau eines 1.300-Megawatt-Reaktors nahe Koblenz.

9. Januar 1975: Die Erste Teilgenehmigung für die Anlage in Mülheim-Kärlich wird erteilt. Im selben Jahr erfolgt der erste Spatenstich.

14. März 1986: Der Reaktor geht erstmals ans Netz. Nach erstem Probebetrieb und Inspektionsunterbrechungen wird das Atomkraftwerk später im Jahr auf volle Leistung geschaltet.

9. September 1988: Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hebt die Erste Teilgenehmigung wegen mehrerer Mängel auf. Der Reaktor, der bis dahin insgesamt nur 13 Monate lang Strom geliefert hat, wird daraufhin abgeschaltet. RWE als Betreiberin beantragt eine neue Erste Teilgenehmigung.

20. Juli 1990: Eine überarbeitete Erste Teilgenehmigung wird erlassen, die sofortige Vollziehung aber nicht gestattet. Das Kraftwerk bleibt abgeschaltet.

24. Mai 1991: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hebt die Erste Teilgenehmigung aufgrund von Klagen wieder auf.

11. März 1993: Das Bundesverwaltungsgericht ordnet eine neue Verhandlung an, weil das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Genehmigung hinsichtlich der Erdbebensicherheit nicht geprüft habe.

8. Dezember 1993: Das Land Rheinland-Pfalz lehnt die Erteilung einer Dauerbetriebsgenehmigung mit der Begründung ab, die Entsorgung für den Atommüll sei nicht geklärt. Der ablehnende Bescheid wird wenig später auf Weisung des Bonner Umweltministeriums zurückgenommen.

21. November 1995: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hebt die Erste Teilgenehmigung von 1990 erneut auf, weil bei der Ermittlung der Erdbebensicherheit Fehler unterlaufen seien.

14. Januar 1998: Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin weist die Revision der Reaktorbetreiber gegen das Koblenzer Urteil ab. Das Atomkraftwerk bleibt damit außer Betrieb. dpa/rtr