„Der Spielraum für den Ausstieg wird größer“

■ Reiner Geulen, Anwalt der Stadt Neuwied im Verfahren gegen das AKW Mülheim-Kärlich, über mögliche Auswirkungen des Urteils auf künftige juristische Auseinandersetzungen um Atomanlagen

taz: Herr Geulen, Mülheim- Kärlich bleibt kalt wie seit fast zehn Jahren. Was ist so aufregend am Urteil der Bundesverwaltungsgerichts?

Reiner Geulen: Es ist das erste Mal in der Geschichte der Atomtechnik in Deutschland, daß ein Reaktor per Gerichtsentscheid stillgelegt wird. Auch hat das Verfahren gezeigt, daß es möglich ist, einen bereits betriebenen Reaktor vor Gericht zu stoppen, wenn ernste Sicherheitsbedenken vorliegen. Das bedeutet eine Einschränkung des Bestandschutzes von Atomkraftwerken und macht Hoffnung für andere Fälle.

Wie realistisch ist es, daß RWE das Genehmigungsverfahren nun ein drittes Mal in Gang setzt?

Ich halte das für wahrscheinlich. Und zwar obwohl sich die RWE- Vertreter durchaus bewußt sind, daß dieser Reaktor an diesem Standort wegen der bekannten Erdbebengefahren und Vulkanismusrisiken nie in Betrieb gehen kann. Trotzdem wird RWE nach außen weiter an dem Reaktor festhalten. Erstens, weil man nicht einräumen möchte, daß dieser Standort und dieser Reaktor von Anfang an sicherheitstechnisch problematisch waren. Zweitens braucht RWE den Anschein, an dem Projekt festzuhalten, für seine Schadenersatzforderungen gegen das Land Rheinland-Pfalz. Und schließlich gibt niemand gerne zu, schwere Fehler gemacht zu haben.

Hat das Ergebnis dieses Verfahrens womöglich Auswirkungen auf andere juristische Auseinandersetzungen um Atomanlagen?

Wir hatten es hier zu tun mit dem sicherlich ungünstigsten Standort für ein Atomkraftwerk in ganz Deutschland. Das ist zunächst ein singulärer Tatbestand. Gleichzeitig gibt es aber schon seit einigen Jahren in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Tendenz, die den Bestandsschutz auch laufender Reaktoren relativiert. Die Vorstellung der AKW-Betreiber, sie könnten ihre Anlagen solange betreiben, wie es eben geht, ist nicht länger haltbar. Das Gericht verlangt eine Überprüfung der Sicherheit immer dann, wenn konkrete Bedenken vorliegen. Auf dieser Linie liegt die Entscheidung zum Kraftwerk Krümmel, wo das Gericht die Überprüfung der Leukämieproblematik verlangt hat. Es ging weiter mit einer Entscheidung zum Atomendlager Morsleben, das die Bundesrichter ebenfalls sicherheitsüberprüft haben wollten.

Schaffen die Gerichte den Ausstieg aus der Atomenergie, den vorher weder Massendemonstrationen noch atomkritische Länderbehörden erreicht haben?

Es ist sicherlich nicht Sache der Gerichte, den Ausstieg aus der Atomenergie durchzusetzen. Das bleibt Aufgabe der Politik. Aber das Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz gibt natürlich Rahmenbedingungen vor, etwa wenn es den Bestandsschutz stärker einschränkt als in früheren Jahren. Das eröffnet der Politik neue Spielräume für den Ausstieg.

Der Atomenergieausstieg bleibt abhängig von neuen Mehrheitsverhältnissen in Bonn?

So ist es. Die Botschaft des gestrigen Urteils lautet: Der politische Spielraum ist größer, als bisher viele gedacht haben.

Kann demnach eine neue Bundesregierung mit einem „Ausstiegsgesetz“ die Atomenergie per Federstrich abschaffen?

Nein, der Bestandsschutz ist ja nicht gänzlich abgeschafft. Aber die juristische Situation kann nicht länger als Alibi für Zögerlichkeit beim Ausstieg herhalten. Der Ausstieg bleibt ein politischer Prozeß, der sich hinziehen wird. Mülheim- Kärlich ist nur ein guter Anfang.

Müßte auch eine andere Regierung sich an jeder Anlage sicherheitstechnisch abarbeiten?

Ja. Es bleibt bei der Einzelfallbetrachtung, und natürlich können es nur Sicherheitsaspekte sein, die eine Stillegung auslösen. Die Betreiber werden das auch unter geänderten politischen Rahmenbedingungen nicht widerspruchslos hinnehmen. Aber die neue Rechtsprechung macht Mut für künftige Auseinandersetzungen.