Dienstjahre zählen

Im Fall einer in Hamburg arbeitenden griechischen Kinderärztin hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gestern entschieden, daß auch Dienstjahre im Ausland beim tariflichen Aufstieg in der Beamtenlaufbahn berücksichtigt werden müssen. Die Ärztin, die seit 1993 Angestellte im öffentlichen Dienst in Hamburg ist, verlangte bei der nach acht Dienstjahren fälligen tariflichen Höhergruppierung eine Anrechnung ihrer Dienstjahre in Griechenland. Dort hatte sie von 1986 bis 1992 in einer vergleichbaren Position gearbeitet. Das Gericht sah die Nichtanrechnung der Zeit in Griechenland als Diskriminierung an. Die Nichtanrechnung widerspreche der Verordnung über die Freizügigkeit von Arbeitnehmern in der europäischen Gemeinschaft.