■ Dagmar Oberlies untersuchte männliches und weibliches Töten
: „Schlappschwänze“ töten schneller

Die Juristin Dagmar Oberlies ist Fachhochschullehrerin in Frankfurt am Main. Sie schrieb das Buch „Tötungsdelikte zwischen Männern und Frauen“.

taz: Verurteilen Gerichte Frauen und Männer, die getötet haben, unterschiedlich?

Dagmar Oberlies: Nach meiner Erfahrung, ja. Gerade bei Tötungen in Beziehungen werden Frauen häufig benachteiligt. Frauen können nicht spontan zuschlagen, erwürgen oder ersticken, weil sie körperlich schwächer sind. Außerdem haben Frauen, die ihren Mann töten, oft jahrelange Mißhandlungen hinter sich und sind völlig eingeschüchtert.

Wenn Frauen eine Waffe benutzen, wird ihnen längerfristig geplantes Handeln unterstellt. Das ist Mord. Oder wenn eine Frau, die von ihrem Mann jahrelang mißhandelt wurde, ihn im Schlaf tötet, gilt das als heimtückisch und ist ebenfalls Mord. Auf Mord steht „lebenslänglich“.

Und wie töten Männer?

Männer können wegen ihrer Körperkraft spontan handeln. Will eine Frau ihren Mann verlassen, gestehen Gutachter und Gerichte dem Mann oft zu, daß er sich gekränkt fühlte und deshalb im Affekt getötet hat. Diese Männer werden dann wegen Totschlags zu einer zeitlich befristeten Freiheitsstrafe verurteilt. Oft wird ihnen obendrein minderschwere Schuld attestiert, das setzt die Strafe weiter herab, der Strafrahmen beträgt dann sechs Monate bis fünf Jahre.

Woher kommt diese Toleranz gegenüber der spontanen Gewalt von Männern?

Sich gegen Ehrverletzungen wehren zu dürfen war ursprünglich das Privileg von Adligen. Heute finden wir das wieder im minderschweren Fall des Totschlags. Wer also sofort handelt, wenn er beleidigt oder gereizt wird, dessen Strafe wird verringert. Während Männer sofort reagieren, wenn jemand „Schlappschwanz“ zu ihnen sagt, lassen Frauen sich ziemlich lange als „Schlampe“ oder „Hure“ beschimpfen.

Wer unter Alkohol tötet, bekommt auch eine Strafminderung...

Geringere Strafen für Gewalttaten unter Alkohol kommen ebenfalls den Männern zugute. Außerdem habe ich in den von mir untersuchten Urteilen gefunden, daß oft unterstellt wird, der Mann sei nicht in der Lage, sich zu beherrschen, sonst wäre er gar nicht gewalttätig. Die Gewalttätigkeit von Männern ist also ein weiterer Grund für Strafminderung.

Würdigen Gerichte, daß eine Frau völlig verzweifelt, wenn sie jahrzehntelang für den Mann gelebt hat und der sie dann plötzlich verläßt?

Das ist schwierig. Konflikte, die sich über Jahre aufbauen, finden keine Berücksichtigung. Die Frau, die jahrelang von ihrem Mann mißhandelt wurde und das ertragen hat und ihn dann eines Tages tötet, wenn er schläft, erhält keine vergleichbaren Privilegien wie ein Mann, der sich gereizt fühlt und dann gleich zuschlägt. Frauen kämen beim geltenden Recht wahrscheinlich besser weg, wenn sie Konflikte nicht ewig ertragen würden.

Aber nicht alle Frauen, die ihren Mann töten, bekommen „lebenslänglich“...

Das stimmt. Es wird offensichtlich von Gerichten als ungerecht empfunden, daß Frauen, vor allem, wenn sie mißhandelt wurden, so schwer bestraft werden. Dann wird gesagt, eine mißhandelte Frau leidet unter starker Anspannung, und wenn dann noch Dinge dazukommen wie zum Beispiel Schwangerschaft, Depressionen oder auch mal eine Zuckerkrankheit, dann nehmen die Gerichte gern verminderte Schuldfähigkeit an.

Das ist dann ein Ausweg, um die Frauen nicht so hart zu bestrafen. Juristisch ist das allerdings diskriminierend, denn es besagt, daß die Frauen krank sind und ihnen deshalb Milde gewährt wird. Die Annahme verminderter Schuldfähigkeit steht aber völlig im Ermessen des Gerichts.

Könnten mißhandelte Frauen juristisch entlastet werden?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat vor Jahren entschieden, daß bei mißhandelten Frauen geprüft werden muß, ob nicht Notwehr vorliegt. Oder eine sogenannte Notstandshandlung, wenn die Frau keinen anderen Ausweg erkennen kann. Der Vorteil bei Notwehr und Notstand ist, daß es rechtliche Kategorien sind, bei denen zwingend die Strafe herabgesetzt werden muß, und nicht ein Gnadenerweis. Interview: Gaby Mayr