Das Wetter: Der Vertrag III

In die Verhandlungen zwischen den Parteien Wetterverantwortliche und Wetterberichterstatter über den Vertragsentwurf zur Gestaltung des Frühlingswetters ist jetzt ein Vermittler eingeschaltet worden. Das wurde notwendig, nachdem die Wetterverantwortlichen, statt über Paragraph 1 des Entwurfs („Der Frühling beginnt unverzüglich“) nachzudenken, die Bedenkzeit zur Durchsetzung von Partikularinteressen (Tiefs!) mißbrauchten und damit den Frühlingsbeginn absichtlich hinauszögerten. Der Vermittler soll nun bei der Suche eines verbindlichen Termins helfen.