Salinas darf loslegen

■ Salzabbau in Gorleben prinzipiell genehmigt, jedoch ohne das Endlager zu stören

Hannover (taz) – Aus dem Gorlebener Salzstock darf grundsätzlich Speisesalz gewonnen werden. Das Bergamt in Celle hat jetzt einen Rahmenbetriebsplan zur Salzgewinnung in Gorleben zugelassen, den der Salzstockbesitzer Andreas Graf Bernstorff beantragt hatte. Der Rahmenbetriebsplan gibt grundsätzlich grünes Licht für die Ausspülung einer Kaverne in 1,6 Kilometer Entfernung vom Gorlebener EndlagerschachtI. Aus der Sole will die wendländische „Salinas Salzgut GmbH“ Speisesalz gewinnen, das bundesweit als Gorlebener Natursalz vertrieben werden soll.

Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes hat das Bergamt Celle allerdings mit einer Auflage verbunden, die Salinas nicht für gerechtfertigt hält. Konkretere Einzelgenehmigungen für den Salzabbau will das Bergamt erst erteilen, nachdem Graf Bernstorff ein Gutachten über die Vereinbarkeit des Salzabbaus und der Erkundung des Gorlebener Endlagers vorgelegt hat. Mit dem Gutachten müsse nachgewiesen werde, daß durch die Kavernenanlage keine Gefährdung des Erkundungsbergwerkes Gorleben drohe, so gestern Umweltministerium in Hannover.

Ein Sprecherin von Salinas begrüßte gestern zwar die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes, kündigte aber gegen die damit verbundene Auflage sogleich rechtliche Schritte an. Den Ort, an dem Salinas das Salz ausspülen wolle, habe man gemeinsam mit dem Bergamt Celle festgelegt. Er sei so ausgewählt worden, das der Abstand zum Endlagerbergwerk ausreichend sei, sagte die Salinas-Sprecherin. Außerdem verwies sie auf die Eigentumsrechte des Grafen Bernstorff an dem Salzstock. Das Bundesamt für Strahlenschutz, das das Endlager bauen lasse, sei bisher stets mit den Versuch gescheitert, das gräfliche Salz durch Enteignung in seinen Besitz zu bringen. Jürgen Voges