Neue Mißhandlungen in Oslebs?

■ Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen JVA-Beamten

Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt wieder gegen einen Beamten der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen wegen Körperverletzung im Amt. Das hat Jan Frischmuth, Chef der Bremer Staatsanwaltschaft, gestern auf Anfrag der taz bestätigt.

Ein Justizvollzugsbeamter steht unter Verdacht, im August des vergangenen Jahres – also nach Einberufung des Untersuchungsausschusses und der Eröffnung zweier Ermittlungsverfahren gegen neun Beamte wegen Körperverletzung im Amt – zwei Insassen angestiftet zu haben, einen Mithäftling zu verprügeln. Der Beamte soll den Häftling verdächtigt haben, ihm 250 Mark gestohlen zu haben. Um sein Geld zurückzubekommen, soll er zwei Häftlinge aufgefordert haben, den mutmaßlichen Dieb so lange zu verprügeln, bis er das Geld herausgibt.

Der Beamte bestreitet den Vorwurf. Der Häftling erstattete keine Strafanzeige. Die Vorwürfe wurden erst bei einer Befragung der Kripo im Februar bekannt.

Vor dem Untersuchungsausschuß, der die Mißstände in der JVA aufklären soll, hat gestern ein neuer Zeuge ausgesagt. Ende 1995 sei im Haus III ein Sexualstraftäter verprügelt worden. Der Mann hätte ein blutendes Auge davongetragen. Da er erst wenige Stunden zuvor inhaftiert worden war, hätte die Informationen über den Haftgrund nur von den Beamten stammen können, so der Sozialarbeiter. Darüber habe er sich so empört, daß er auf die Brücke „gestürmt“ sei. Dort hätten unter anderem die jetzt angeklagten Beamten Jürgen N. und Sandra B. gestanden. Er habe die Beamten lautstark darauf hingewiesen, daß auch Häftlinge laut Grundgesetz ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hätten. „Kinderficker müssen was vor die Fresse kriegen“, soll die JVA-Beamtin Sandra B. geantwortet haben. Der Beamte Jürgen N. soll „gegrient“ haben. Die Staatsanwaltschaft hält Sandra B. und Jürgen N. für die Drahtzieher der Mißhandlungen von Häftlingen im Haus III. Insgesamt sind neun Beamte wegen der Mißhandlung von Häftlingen angeklagt. Er mache sich „bittere Vorwürfe“, daß er damals nicht reagiert habe, sagte der Sozialarbeiter weiter. Die angeklagte Schicht sei unter den Häftlingen als „Schweineschicht“ bekannt gewesen. Später habe er den damaligen Anstaltsleitern Hoff und Wiegand von dem Vorfall erzählt. Sie hätten seinen Bericht jedoch nur zur Kenntnis genommen und nicht reagiert. Zu dieser Zeit habe die Staatsanwaltschaft allerdings auch schon im Knast ermittelt. kes