Autohändler haften für die Kilometerangabe

Karlsruhe (AP) – Ein Autohändler haftet beim Verkauf eines Gebrauchtwagens für die Kilometerangabe im Vertrag selbst dann, wenn ihm die höhere Fahrleistung nicht bekannt war. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem gestern verkündeten Urteil. Im konkreten Fall stand im Vertrag des Händlers: „Der Verkäufer sichert zu, daß das KFZ, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von 92.730 km aufweist.“ Der Wagen war jedoch über 200.000 Kilometer gefahren. Der Käufer verlangte deshalb Schadenersatz. (Az.: VIII ZR 292/97)