Den Kampf ums Asylrecht nicht aufgeben

■ betr.: „Beim Asylrecht die Hoff nung aufgegeben“, taz v. 27. 5. 98

Eine Änderung im Asylrecht ist dringend notwendig, soweit für Asylbewerber der Rechtsschutz eingeschränkt ist. Gegenwärtig können Menschen abgeschoben werden, deren Asylverfahren noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Es reicht ein Gerichtsbeschluß, der nicht von einer zweiten Instanz überprüft werden kann.

Dies führt dazu, daß sich beim „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ und bei vielen Gerichten die Praxis breitgemacht hat, ohne Einzelfallprüfung die Anträge mit vorgefertigten Textbausteinen abzulehnen. Inwieweit dadurch Menschenleben in Gefahr gebracht werden, steht nicht mehr im Vordergrund, sondern nur noch das Ziel, möglichst viele Flüchtlinge abzuschieben.

Allerdings zeigt die Tatsache, daß in meiner Praxis als Asylanwältin bereits einige Asylanträge erst im ersten oder zweiten Asylfolgeverfahren (unter Vorlage weiterer Beweismittel) positiv beschieden wurden, und sogar einer meiner Mandanten im achten Asylverfahren eine positive Entscheidung bekam, daß sich das Bundesamt und auch die Gerichte nicht an den gesetzlich vorgeschriebenen Amtsermittlungsgrundsatz halten.

Die vorzeitige Abschiebung ohne ausreichende rechtliche Überprüfung hat in vielen Fällen fatale Folgen wie Festnahme, Folter und manchmal den Tod (über Einzelfälle wurde bereits in der taz berichtet).

Abgesehen davon sind Asylbewerber, die sich vor diesen Folgen retten wollen, gezwungen, immer wieder neue Anträge zu stellen. Damit führt die leichtfertige Ablehnung durchs Bundesamt und Gerichte zu einer ausgedehnten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die bei Bundesamt und Gerichten große Mengen von Personal unnötig beschäftigt und damit die Staatskosten erheblich in die Höhe treibt.

Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ Dieses Grundrecht sollte auch für Asylbewerber effektiv verwirklicht werden. Barbara Ginsberg, Rechtsanwältin, Köln