Schlappes Demonstrationsrecht Musterbescheid könnte Ordnungsbehörden helfen

In letzter Zeit neigen Politiker dieser Stadt vor allem aus dem linken Spektrum dazu, das Demonstrationsrecht in Verkennung der Sicherheitslage und in konservativer, ja reaktionärer Auslegung der Verfassung als ein Grund- und Freiheitsrecht darzustellen. Dem sollte durch eine zeitgemäße, den heutigen Verhältnissen angepaßte Auslegung der Bestimmungen des Versammlungsgesetzes entgegengewirkt werden, damit das Demonstrationsrecht klarer und anwendungsfreundlicher gestaltet werden kann. Wir schlagen daher den Ordnungs- und Polizeibehörden folgenden Musterbescheid vor, der es vermeiden hilft, Demonstrationen zu verbieten, also vor allem nach außen hin den Eindruck hervorzurufen, in diesem Lande würden Freiheitsrechte eingeschränkt. Der aber sicherstellt, daß diese Veranstaltungen für Polizei und Bürger zu erträglichen und kostensparenden Ereignissen werden.

Entwurf: Klaus Eschen

Notar und Richter am Landesverfassungsgericht Berlin