■ Argumente gegen den Transrapid
: Gehölzkosmetik für Transrapid reicht nicht

Bis Ende September will der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) 90.000 Unterschriften sammeln, damit sich das Berliner Parlament erneut mit dem Transrapid befassen muß. Die taz läßt ExperInnen zu Wort kommen, die die Argumente für den Transrapid widerlegen.

Märchen goes politics! Der Transrapid wäre weder das eine noch das andere. Obwohl es bereits vier Autobahnspuren und demnächst vier Eisenbahngleise zwischen Hamburg und Berlin gibt, sollen für die Trasse des überflüssigen Gleiters nach Angaben der Planer 570 Hektar Land neu versiegelt werden. Immerhin eine Fläche, die der Berliner City entspricht.

Dazu kommen noch Zubringerstraßen, Parkplätze, neue Stromtrassen und weitere indirekte Effekt unbekannter Größenordnung. Kiesgruben werden neu angelegt und erweitert, die jahrelange Bauphase verbreitert das graue Band der Zerstörung. Was in den 570 Hektar auch nicht enthalten ist: Dämme und Einschnitte – weil sie wieder begrünt werden sollen. Von den Erdbewegungen zerstörte natürlich Lebensgemeinschaften neben der eigentlichen Trasse können nicht wiederhergestellt werden – da hilft auch keine Gehölzkosmetik mehr.

Steht der Transrapid auf Stelzen, wie auf seiner Teststrecke im Emsland, verschandelt er zwar das Landschaftsbild, doch ist immerhin eine Unterquerung möglich. Dieses bewußt vermittelte Bild der Leichtigkeit hätte mit der Realität allerdings wenig zu tun. Denn 161 Kilometer oder 55 Prozent der Strecke sollen ebenerdig verlaufen – hier wirkt der für die Menschen und zahlreiche bedrohte Tierarten negative Zerschneidungseffekt besonders stark.

Auf seinem Weg, der durch große Kurvenradien (Fliehkraft!) bestimmt wird, würde der Transrapid wertvollste Landschaften vor allem in Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg unter sich begraben. Darunter befinden sich auch zahlreiche Gebiete, die unter dem höchsten europäischen Schutzstatus nach der Vogelschutz- oder der Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie stehen. Der kleine Fluß der Schaale an der heutigen Grenze zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, früher Grenze zwischen Ost und West, ist ein solches Gebiet, das bisher erhalten werden konnte.

Ein knappes Dutzend hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland bisher auf der Trasse gefunden. Nach europäischem Naturschutzrecht sind die Gebiete geschützt, wenn bestimmte bedrohte Arten oder Lebensraumtypen dort vorkommen – unabhängig davon, ob die zuständigen Naturschutzbehörden dies überhaupt schon bemerkt haben.

Die Erlaubnis zur Zerstörung eines solchen Gebietes setzt voraus, daß es keine Alternativen gibt und „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ für den Bau sprechen. Beide Nachweise werden die Planer des Transrapid nicht erbringen können. Einen dennoch erlassenen Planfeststellungsbeschluß will der BUND gerichtlich überprüfen lassen. Peter Westenberger

Der Autor ist verkehrspolitischer Sprecher des BUND