Könnten Träger mehr selber zahlen?
: Private Kitas streiten um Finanzierung

■ Kita-Träger wehren sich gegen eine Überprüfung durch Jugendbehörde

Die freien Träger von Kitas in Bremen liegen wieder einmal im Clinch mit der Jugendbehörde. „Wir wollen das nicht an die große Glocke hängen“, sagt Sylvia Gerking, die Geschäftsführer der „Landesarbeitsgemeinschaft“ der freien Kita-Träger.

Die Sache ist dennoch bezeichnend für das Verhältnis zwischen Behörde und Trägern. Anfang des Jahres nämlich erhielten die Träger, von den beiden Kirchen bis zur Hans-Wendt-Stiftung und der Arbeiterwohlfahrt, einen Brief, in dem mitgeteilt wurde, die Zuwendungen für die Kita-Einrichtungen würden ab sofort nicht mehr als „Projekförderung“, sondern als „institutionelle Förderung“ ausgezahlt. Der Brief traf aus heiterem Himmel ein – der Sinn der Maßnahme war in keinem Vorgespräch erläutert worden.

An der Summe sollte sich für 1998 nichts ändern, aber der kleine juristische Unterschied hat es in sich: Während „Projektförderung“ für die übernommene Aufgabe gewährt wird, kann bei „institutioneller Förderung“ die gesamte Finanzlage der Institution geprüft werden mit dem Ziel, festzustellen, ob die Institution nicht mehr Eigenmittel für die Aufgabe einsetzten könnte. Rein theoretisch könnte bei der Kirche die Verwendung der gesamten Kirchensteuer vom Bremer Staat überprüft werden, sagt der Geschäftsführer der katholischen Gemeinde, Mündelein. Das wäre nach einem in Badem-Württemberg erstrittenen Urteil schlicht verfassungswidrig. Bei den anderen freien Trägern besteht genauso wenig Bereitschaft, sich auf „institutionelle Förderung“ mit dieser Kontrollmöglichkeit einzulassen, also legten sie „Widerspruch“ ein und formulierten eine Klage vor dem Verwal-tungsgericht.

Die Jugendbehörde erläuterte daraufhin, daß das alles ja so nicht gemeint gewesen sei und daß der Staat von seinem Recht einer umfassenden Prüfung keinen Gebrauch machen wolle. Dies soll nun in einem „Interimsvertrag“, der zwischen den Tägern und der Sozialsenatorin ausgehandelt worden ist, rechtlich bindend festgeschrieben werden.

Ziel der freien Träger ist es allerdings, zu einer klaren Preis-Leistungsvereinbarung zu kommen. Seitdem für die 3-6jährigen Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht, wollen die freien Träger für ihre Kita-Plätze genau die Summe, die der Staat für einen staatlichen Kita-Platz ausgibt. Dieser Anspruch wurde durch ein Rechtsgutachten untermauert. Der Bremer Senat kann mit seinem eigenen Sachvestand aber nicht ermitteln, wieviel Steuergelder für einen staatlichen Kita-Platz ausgegeben werden. Die Freien Träger wollen sich erst nach externen Gutachten über neue „Lei-stungsvereinbarungen“ unterhalten. Bisher spart der Staat an den privaten Kita-Plätzen in unterschiedlicher Weise. Bei der Arbeiterwohlfahrt oder der Hans-Wendt-Stiftung werden fast 100 Prozent der Kita-Kosten erstattet, bei den Kirchen ca. 80 Prozent. K.W.