Abfindungen unantastbar

■ Arbeitslosenhilfe muß jetzt nachgezahlt werden

Bremen/Bonn (taz) – Eine Dienstanweisung aus dem alten Bundesarbeitsministerium kann die neue Bundesregierung einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Der neue Arbeitsminister Walter Riester (SPD) hat jetzt angeordnet, daß die seit Anfang dieses Jahres eingeführte Praxis, Abfindungen auf die Arbeitslosenhilfe anzurechnen, rückgängig gemacht werden muß.

Dies sei eine „falsche Rechtsauslegung der Bundesanstalt für Arbeit“ gewesen, so eine Sprecherin. Dort geht man offiziell von einem „Mißverständnis“ aus. Intern war dagegen zu hören, daß die Anweisung aus dem damals noch von Norbert Blüm (CDU) geführten Arbeitsministerium stammt. Nach der neuen Regelung dürfen Abfindungen bei Verlust der Arbeitsstelle bis zu 10.000 Mark fünf Jahre lang nicht auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet werden.

Das war seit Anfang dieses Jahres anders. Nach der alten Praxis konnten Abfindungen voll einbezogen werden. Resultat: Viele Arbeitslose standen beim Übergang von Arbeitslosengeld zu Arbeitslosenhilfe erst mal ohne einen Pfennig da. Sie alle haben jetzt jedoch ein Anrecht auf Nachzahlung. Jens Tittmann Bericht Seite 4