Bischöfe für Kirchenasyl

■ Flüchtlingsschutz notfalls gegen das Gesetz

Berlin (taz) – Die deutschen Bischöfe haben sich eindeutig dafür ausgesprochen, in Kirchen notfalls auch „Illegalen“ Asyl zu gewähren. In einem Hirtenwort zum „Schutz bedrohter Menschen im Einzelfall“ hat die Deutsche Bischofskonferenz das Kirchenasyl gerechtfertigt: Flüchtlingen in Kirchen vor dem Staat Schutz zu gewähren sei oft das „letzte zur Verfügung stehende Mittel zur Abwendung einer akuten Gefahr für Leib und Leben“ der von Abschiebung Bedrohten. Kirchenasyl, so die Handreichung der Bischöfe für die Gemeinden, sei selbst dann gerechtfertigt, wenn es gegen die Gesetze verstoße.

Die Rechtslage ist eindeutig: Wer abgeschobenen Flüchtlingen Zuflucht gewährt, macht sich strafbar. Auch die Kirche bildet hier keine Ausnahme. Kirchenasyl sei daher in erster Linie eine Gewissensfrage, deren Konsequenzen jeder Christ selbst zu tragen habe, betont der Sprecher der Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt. Manchmal könne das Kirchenasyl bewirken, daß ein Fall von Abschiebung noch einmal überprüft wird. Hammerschmidt sagte, die Bundesregierung werde durch ein Kirchenasyl oft auf Situationen in den Ländern hingewiesen, die sie nicht kenne.

Die kirchenpolitische Sprecherin der Grünen, Christa Nickels, und die Ausländerbeauftragte der Regierung, Marieluise Beck, forderten eine gesetzliche Regelung für Härtefälle. Es sei dringend erforderlich, für ein faires Asylverfahren zu sorgen und reale Fluchtgründe im Asylrecht anzuerkennen – dann komme es gar nicht erst zu Kirchenasylfällen. Nora Damme