Ökosteuern dürfen den Wettbewerb nicht verzerren

■ Die EU sagt offiziell noch nichts zur deutschen Ökosteuer, begrüßt sie aber im Grundsatz

Brüssel (taz) – Die Aufregung war verfrüht. Die Europäische Kommission hat sich, anders als in einigen Zeitungen gemeldet, noch nicht mit den deutschen Ökosteuerplänen beschäftigt. Es gab dazu auch keinen Anlaß, erst müßte sich die Bonner Regierung selbst über die Details ihres Vorhabens klarwerden. Danach muß sie die Pläne in Brüssel daraufhin prüfen lassen, ob es Konflikte mit dem Wettbewerbsrecht gibt. Offensichtlich hat sich die Bundesregierung aber schon mal vorsichtig in Brüssel darüber informiert, was geht und was nicht. Denn bei den Ausnahmeregelungen für energieintenvive Industrien könnte es tatsächlich Probleme geben.

Grundsätzlich ist die EU-Kommission für Ökosteuern aufgeschlossen. Der für Steuerfragen zuständige EU-Kommissar Mario Monti produziert laufend Papiere, die höhere Energieabgaben für eine Senkung der Lohnnebenkosten fordern. Nach dem Scheitern einer EU-weiten Energiesteuer baut Monti auf nationale Alleingänge. In einer Richtlinie schlägt er verbindliche Mindestsätze auf Energieträger vor, die schrittweise steigen. Es bleibt den Regierungen überlassen, ob sie höhere Steuern erheben; die Steuern dürfen nur nicht unter den EU-Sätzen liegen.

Die Richtlinie, über die die Umweltminister seit eineinhalb Jahren streiten, sieht ausdrücklich Ausnahmen für energieintensive Branchen vor, weil sonst Ökosteuern nicht durchsetzbar wären. Doch die Ausnahmen dürfen nicht zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber Industrien in anderen EU- Ländern führen. Das verbieten die Binnenmarktregeln.

Da liegt auch das Problem der deutschen Ökosteuerpläne. Nach den bisherigen Entwürfen profitieren etwa Chemie- und Stahlindustrie von niedrigen Lohnnebenkosten, ohne Energiesteuer zu zahlen. Wirtschaftsexperten haben ausgerechnet, daß die Steuerbelastung der Energiefresser um 110 Millionen Mark jährlich sinken würde. Das ist nicht nur ökologisch unsinnig, es widerspricht auch den EU-Gesetzen. Für die EU ist das eine versteckte Staatsbeihilfe, mit der beispielweise deutsche Stahlwerke auf dem Weltmarkt günstiger anbieten können als französische oder italienische. Das Problem ist einfach zu lösen: Energieintensive Branchen müssen mit einer Energiesteuer belegt werden, die zumindest die Einsparungen bei den Lohnnebenkosten ausgleicht. Alois Berger