Bären-Lampen dürfen Format behalten

Koblenz (dpa) – Die wegen einer möglichen Gefahr für Kinder umstrittenen Lampen in Bärenformat dürfen verkauft werden. Dies entschied soeben das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Richter hoben damit eine Entscheidung des Koblenzer Verwaltungsgerichts auf, das vor Weihnachten in einer Eilentscheidung den Verkauf der Lampen gestoppt hatte. Nach Auffassung der OVG-Richter sind die Bärenleuchten auf Grund ihrer Größe, des harten Materials und wegen der eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten als Spielzeug denkbar unattraktiv. Bedenken des Gewerbeaufsichtsamts, Kinder könnten die Leuchten im eingeschalteten Zustand unter die Bettdecke nehmen oder unter fließendem Wasser reinigen, ließen die Richter nicht gelten.

Das Gewerbeaufsichtsamt Koblenz hatte den Betrieb verboten, weil es sich bei den Bären um sogenannte „ortsveränderliche Spielzeugleuchten“ handele.