Schwangere als faul beschimpft

■ Annoncenblatt muß junger Frau 4.000 Mark Schmerzensgeld zahlen

Kassel (AFP) – Weil sie in einer Zeitung als „faulste Mitarbeiterin Deutschlands“ tituliert wurde, steht einer Frau ein Schmerzensgeld von 4.000 Mark zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel in oberster Instanz. Zur Begründung hieß es, Arbeitnehmer müßten selbst dann keine intimen Ehrverletzungen hinnehmen, wenn ihnen Pflichtverletzungen vorzuwerfen seien.

Geklagt hatte eine 30jährige Angestellte eines Vertriebs- und Service-Unternehmens in Unna. Über einen Zeitraum von drei Monaten war sie schwangerschaftsbedingt häufig krank und wurde deshalb entlassen. Kurz darauf erschien in dem von dem Arbeitgeber vertriebenen Annoncen-Blatt Wöchentlicher Stellenmarkt der beleidigende Artikel. Dem Urteil zufolge müssen Chefredakteur und Redakteurin den Betrag alleine aufbringen. Der Arbeitgeber bleibe außen vor, weil nicht nachgewiesen sei, daß die Informationen für den Artikel von ihm stammen. (Az.: 8 AZR 735/97)